Hallo, guten Tag,
man, ist das alles kompliziert, wenn eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (716,72 Euro) zusammentrifft mit einer Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (1.387,03 Euro, sozusagen brutto, weil der Witwer auch noch eigenes Arbeitseinkommen hat. Der Zahlbetrag der Rente von der BG ist unter Berücksichtigung des eigenen Arbeitseinkommens 1.099,61 Euro. Eine Betriebsrente (Witwerrente) aus einer Pflichtversicherung einer kommunalen Zusatzversorgungskasse / zkw-Rente (251,74 Euro) wird auch noch gezahlt.
Das mit dem maßgebenden Grenzbetrag, Rentenfaktor usw. bei der Ermittlung der verbleibenden Witwerrente der GRV habe ich inzwischen verstanden. Es bleiben 2 Fragen:
1. ist bei der Ermittlung der Gesamtsumme der Rentenbeträge (Rente aus der GRV, Leistung aus der Unfallversicherung) die zkw-Betriebsrente zu berücksichtigen oder nicht ?
2. wird bei der Leistung aus der Unfallversicherung der Bruttobetrag (1.387,03) oder der Rentenauszahlungsbetrag (1.099,61) bei der Gesamtsumme der Rentenbeträge berücksichtigt
Danke für Ihre Bemühungen im voraus.
Freundliche Grüße
M.F.