Habe die große Witwerrente bezogen und wieder geheiratet.
Auf Antrag bekam ich eine Abfindung. Meine jetzige Ehefrau arbeitslos ohne Bezüge ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert,ich bin privat versichert.
Wird meine Abfindung zur Beitragsberechnung meiner Ehefrau angerechnet? Mein Einkommen wird z.Zt. zur Hälfte zur Beitragsberechnung m. Ehefrau zugrunde gelegt.
Zur Klarstellung, ich habe die Abfindung von der Rentenversicherung für die große Witwerrente bekommen.
Aus:
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 15. November 2017
-> § 4
Weitere beitragspflichtige Einnahmen
Den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des § 3 Abs. 1 zuzurechnen sind auch
1. (...)
2. RENTENABFINDUNGEN,
->§ 5
Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen
(...)
(3) (...). Satz 3: EINMALIGE beitragspflichtige Einnahmen, die nicht im Voraus zu erwarten sind, sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem ZWÖLFTEL des Betrags FÜR ZWÖLF MONATE zuzuordnen. (...).