Siehe Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichtes (insbesondere Seite 42 u. 54):
http://www.bsg.bund.de/cln_108/nn_138168/DE/03__Medien/03__Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte__node.html?__nnn=true
Die für die Versicherten niedrige Erfolgsquote liegt m.E. jedoch vor allem daran, dass bei den vor dem Bundessozialgericht verhandelten Fällen bereits zuvor Sozialgerichte und Landessozialgerichte dem Sozialversicherungsträger recht gegeben haben.
Als Ergänzung weise ich auf die Seiten 7 und 12 der Pressemappe 2011 des Landessozialgerichtes NRW hin:
http://www.lsg.nrw.de/40_presse/index.php
So kann (wer möchte) die einzelnen Tätigkeitsberichte der Sozialgerichte und der weiteren Landessozialgerichtes studieren.
Ich bin nicht der Meinung, dass sich anhand einer relativ niedrigen oder anhand einer relativ hohen Erfolgsquote Rückschlüsse auf die richterliche Unabhängigkeit ziehen lassen, um diese dann in Frage zu stellen.
Es mag jedoch jeder für sich selbst entscheiden.
Anzumerken möchte ich zudem, dass die Tätigkeitsbereiche außer der Rentenversicherung auch andere Bereiche der Sozialversicherung umfassen.
Jedoch denke ich, dass Irene bei ihrer Sachverhaltsdarstellung auch nicht allein die gesetzliche Rentenversicherung im Blick hat.