Dem Beitrag von TB wird zugestimmt. Da Sie in Spanien wohnen stellen Sie bitte den Rentenantrag beim spanischen Rentenversicherungsträger (INSS). Der gestellte Rentenantrag in Spanien gilt gleichzeitig als deutscher Rentenantrag. Jeder EU-Staat zahlt - bei unterschiedlichen Voraussetzungen- eine eigene Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Ihre spanischen Versicherungszeiten werden mit den deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet. Dies gilt allerdings nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt eine Rente aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten. In Ihrem Falle bekommen Sie eine deutsche Rente (nur mit den deutschen Versiche-rungszeiten) bzw. eine Rente aus Spanien (nur mit den spanischen Versicherungszeiten).