Zuständig für eine Untätigkeitsklage ist das Sozialgericht. Sinnvoll erscheint es mir hier, zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Gründe für die noch nicht erfolgte Bescheiderteilung zu erfragen.
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Zuständig für eine Untätigkeitsklage ist das Sozialgericht. Sinnvoll erscheint es mir hier, zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Gründe für die noch nicht erfolgte Bescheiderteilung zu erfragen.
In der Tat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen! Und ausserdem hast du sowieso die schlechteren Karten.Wie so üblich, die Deutsche Rentenversicherung (Bund) kommt nicht zu gange, da würde ich gerne eine Untätigkeitsklage gegen die Deutsche Rentenversicherung (Bund) einreichen, damit diese mal aus den Hufen kommt. Ist dafür das Sozialgericht zuständig? Die Gründe für das Sozialgericht sprechen dafür, dass es für mich kostenlos ist. Ist dafür das Amtsgericht zuständig? Die Gründe gegen das Amtsgericht sind, auf mich kämen Kosten zu.Dafür ist das für Sie zuständige Sozialgericht zuständig.
Doch. Hast Du ja jetzt mit Deinen Worten bewiesen.Also besser erst denken und dann schreiben und nicht umgekehrt.Und DAS schreibt ausgerechet der @Kaiser? Alberner gehts nicht mehr....
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