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Experten-Antwort

Wo Untätigkeitsklage einreichen

von rheinländer08.03.2018 | 10:18
1922 Ansichten
13 Antworten

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Wie so üblich, die Deutsche Rentenversicherung (Bund) kommt nicht zu gange, da würde ich gerne eine Untätigkeitsklage gegen die Deutsche Rentenversicherung (Bund) einreichen, damit diese mal aus den Hufen kommt. Ist dafür das Sozialgericht zuständig? Die Gründe für das Sozialgericht sprechen dafür, dass es für mich kostenlos ist. Ist dafür das Amtsgericht zuständig? Die Gründe gegen das Amtsgericht sind, auf mich kämen Kosten zu.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zuständig für eine Untätigkeitsklage ist das Sozialgericht. Sinnvoll erscheint es mir hier, zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Gründe für die noch nicht erfolgte Bescheiderteilung zu erfragen.

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12 Antworten

Rentencrackam 08.03.2018 | 10:39
Dafür ist das für Sie zuständige Sozialgericht zuständig.
Rheinam 08.03.2018 | 11:35
Wie so üblich, die Deutsche Rentenversicherung (Bund) kommt nicht zu gange, da würde ich gerne eine Untätigkeitsklage gegen die Deutsche Rentenversicherung (Bund) einreichen, damit diese mal aus den Hufen kommt. Ist dafür das Sozialgericht zuständig? Die Gründe für das Sozialgericht sprechen dafür, dass es für mich kostenlos ist. Ist dafür das Amtsgericht zuständig? Die Gründe gegen das Amtsgericht sind, auf mich kämen Kosten zu.
Dafür ist das für Sie zuständige Sozialgericht zuständig.
In der Tat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen! Und ausserdem hast du sowieso die schlechteren Karten.
Sozialgerichtam 08.03.2018 | 12:29
Sie wollen Untätigkeitsklage einreichen und wissen nicht mal wo? Was haben Sie denn bisher unternommen um die Klärung Ihrer Angelegenheit herbeizuführen und was hat Ihr Rententräger unternommen? Nach Ihrer sehr allgemeinen Frage zu urteilen, kann man Ihnen von einer Klage nur abraten.
rheinländeram 08.03.2018 | 12:47
Ich würde ja persönlich in ein Deutsche Rentenversicherung Bund Servicecenter gehen, aber das Problem ist, das Reha-Büro der Deutschen Rentenversicherung Bund ist nicht zuständig, die zuständige Sachbearbeiterin spielt auf Zeit. Dann das nächste Problem sind die Gutachter. Gehe ich zu einen niedergelassen Arzt und sage, ich will eine Krankschreibung, darf mir der niedergelassene Arzt keine Krankschreibung ausstellen, den da würde sich der niedergelassene Arzt strafbar machen. Gehe ich zum Arzt der Deutschen Rentenversicherung, dieser Arzt schreibt mich Krank und macht sich somit strafbar.
Rentenschmiedam 08.03.2018 | 12:58
Hallo und Mahlzeit! Selten so einen Blödsinn gelesen. Ich glaube ohne dass Sie überhaupt mal erzählen um was es hier geht (Reha, Rente, wenn ja was?) ist das hier nur Zeitverschwendung. Sollte das vllt. der Zweck der Anfrage sein? Ich denke und hoffe doch nicht. Also los wie man hier so sagt: "Butter bei die Fisch!". Beste Grüsse
=//=am 08.03.2018 | 13:06
Zitat von Rentenschmied anzeigenausblenden
Das lag mir auch schon die ganze Zeit auf der Zunge. :-) Wenn man einen Haus- oder Facharzt hat und in laufender Behandlung UND arbeitsunfähig ist, wird man vom Arzt auch krank geschrieben. Und ein Arzt der DRV wird NIEMALS einen Versicherten krank schreiben. Das ist wirklich absoluter Müll
antwortenderam 08.03.2018 | 13:08
was das für ein unsinn, weil ein arzt einen krank schreibt, macht er sich strafbar?
Ruediger63am 12.03.2019 | 09:03
Also ihr Leut im ernst, so antwortet man nicht auf eine Frage von Menschen die um Rat fragen. Die Rentenversicherung zumindest teilweise spielt öfters auf Zeit und vieles mehr. Mir persönlich ist ein Fall bekannt wo die Bearbeitung bereits 3 Jahre andauert, wo nachweislich eingereichte ärztliche Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind, wo A nicht wissen tut was B macht u.s.w. Aber egal, mir geht es hier darum das man eher versuchen sollte den Menschen mit seinen Antworten zu helfen anstatt mit dem Schwachsinn von "Standgericht" etc. zu kommen. Die so etwas schreiben haben den Knall noch nicht gehört und meinen noch der 2. Weltkrieg wäre noch in vollem Gange. Der Krieg ist aus, ihr könnt von den Bäumen kommen !!!!
Rentenschmiedam 12.03.2019 | 12:39
Hallo Ruediger 63, sie haben schon gesehen, dass die Frage vor über einem Jahr gestellt worden ist? Ich gehe mal davon aus, dass sich der Sachverhalt zwischenzeitlich erledigt hat. Auch Heute noch stehe ich auf dem Standpunkt, dass der Fragesteller bewußt oder unbewußt alle Angaben vermieden hat, die überhaupt eine Erörterung seiner Frage möglich gemacht hätten. Natürlich bekam er die Antwort beim Sozialgericht vorstellig zu werden aber jeder vom Fach weiß, dass eine Untätigkeitsklage das Verfahren paradoxerweise u.U. sogar noch weiter verzögert aber konkrete Ratschläge waren ja nicht möglich. Ich gehe mit Ihnen konform, dass die Aussage vom "Standgericht" eine geschmacklose Entgleisung war, aber leider gibt es hier im Forum einige wenige, die immer wieder mit solchen Bemerkungen Aufmerksamkeit erheischen wollen. Mein Tip: einfach weiterscollen und ignorieren. Mit besten Grüßen
Kaiseram 12.03.2019 | 19:36
Also besser erst denken und dann schreiben und nicht umgekehrt.
Und DAS schreibt ausgerechet der @Kaiser? Alberner gehts nicht mehr....
Doch. Hast Du ja jetzt mit Deinen Worten bewiesen.
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