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Wohn-Riester

von Peter Podschuß06.03.2008 | 10:58
1039 Ansichten
2 Antworten

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Ist schon bekannt, wann die nachgelagerte Besteuerung beim neuen Wohn-Riester beginnt, wenn der Sparer keine Riester-Rente bezieht, sondern alles in seine Immobilie gesteckt hat? Mit dem Beginn der gesetzlichen Rente bzw. Beamtenpension? Wie wäre das bei vorzeitigem Rentenbeginn wegen Erwerbsminderung? Wie wäre das bei Selbstständigen, die eine abgeleitete Förderberechtigung haben, aber weder eine gesetzliche Rente noch eine Beamtenpension beziehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Bisher liegen uns noch keine konkreten Details zu einem möglichen neuen "Wohn-Riester" vor. Nach unserer Kenntnis ist noch nicht einmal das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, es besteht "lediglich" eine Koalitionsvereinbarung.

1 Antworten

Peter Podschußam 06.03.2008 | 12:14
Zusatzfrage: Wie erfolgt die Besteuerung bei Ratenzahlung, wenn der Steuerpflichtige während der maximal 23 Besteuerungsjahre (wer bestimmt übrigens diesen Zeitraum) stirbt? Die Erben zahlen dann weiter Raten oder können Sie auch den Rest mit 30 % Rabatt bezahlen?
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