Wohn-Riester, 2008 gebaut

von
Franky

Guten Morgen,
wir haben 2008 neu gebaut und über ein normales Baudarlehen mit der Möglichkeit von Sondertilgungen finanziert. Bisher haben wir (mittlerw. 3 Kinder, Frau ist in Elternzeit) noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen. Da die Immobilie ja nach 2008 gebaut wurde müsste diese ja auch in die Wohn-Rieser-Regelungen fallen. Inwieweit könnnen wir 'riestern' um unsere Immobilie zu entschulden? Gibt's da Möglichkeiten? Wenn nein, können wir jetzt per Riester-Sparvertrag ansparen und in 10 Jahren einen neuen Kreditvertrag mit 'Riesteroption' abschliessen und das bis dahin gesparte für die Entschuldung einsetzen?
Vielen Dank für Ihre kompetenten antworten! MFG Frank

Experten-Antwort

Tilgungsleistungen für ein Darlehen, das für eine nach dem 31.12.2007 vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung (Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie) eingesetzt wird, gehören nach den Regelungen des Eigenheimrentengesetzes bei Abschluss eines entsprechenden Riester-Vertrags (z.B. Darlehensvertrag) bzw. bei entsprechender Umgestaltung eines bestehenden Vertrags (soweit dies bei Ihrem Anbieter möglich ist) zu den geförderten Altersvorsorgebeiträgen. Nur wenn für Sie ein solcher Darlehensvertrag vorliegt, der an die Vorgaben des Eigenheimrentengesetzes angepasst werden kann, bestünde aktuell für Sie die Möglichkeit, für laufend geleistete Beträge zur Tilgung eines Darlehens die steuerliche Förderung (Zulagen und ggf. darüber hinausgehender Steuervorteil) in Anspruch zu nehmen.

Sofern Sie jetzt einen Riestervertrag abschließen, können Sie angespartes Altersvorsorgevermögen vor Beginn der "Auszahlungsphase" nur dann unschädlich entnehmen, wenn sie es dann wiederum unmittelbar für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie einsetzen. Es darf nicht - so wie es für Ihren Fall notwendig wäre - zur Entschuldung einer "Altimmobilie" eingesetzt werden, d. h. es ist vor Beginn der "Auszahlungsphase" ausgeschlossen, Ihr angespartes Riestervermögen für eine Sondertilgung in einem laufenden Kredit einzusetzen. Die Entnahme von Kapital aus einem Riester-Altersvorsorgevertrag in einer Summe zur Tilgung eines bereits laufenden Baudarlehens ist erst zu Beginn der "Auszahlungsphase" (je nach Vereinbarung zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr, ansonsten 67. Lebensjahr) möglich.

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