Hallo Christian,
wie bereits in einem Vorbeitrag bemerkt wurde kann grundsätzlich jeder einen Riestrerwohnvertrag abschließen und das bisher angesparte Kapitalvon einem Riestervertrag in einen neuen übertragen lassen. Ob für Sie dabei Kosten entstehen, müssen Sie dem bisherigen Vertrag entnehmen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch für den neuen Vertrag erneut eine Abschlußgebühr fällig wird.
Es besteht auch die Möglichkeit den bisherigen Vertrag ruhen zu lassen, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben.
Grundsätzlich gilt ohnehin der Grundsatz Enschuldung vor Riestersparen, da die Zinsen in der Regel immer höher sind wie die Rendite beim Sparen.