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Wohn-Riester

von Christian08.11.2008 | 14:31
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4 Antworten

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Hallo, wir haben zwei kleine Kinder (1 und 3) und uns Anfang des Jahres 2008 ein Haus gekauft, in dem wir wohnen. Nun höre ich viel von Wohn-Riester und der Möglichkeit die Förderung für Sondertilgungen zu nutzen. Grundsätzlich dürfen wir bei unserem Kreditvertrag Sondertilgungen leisten, aber er ist nicht Riester-Zertifiziert. Zudem besitzen meine Frau und ich jeweils einen Riester-Banksparplan seit 4 Jahren, den wir nunmehr nicht wegen der Kreditraten nicht mehr bzw. nur schwer bedienen können. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit Wohn-Riester doch zu realisieren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Christian,

wie bereits in einem Vorbeitrag bemerkt wurde kann grundsätzlich jeder einen Riestrerwohnvertrag abschließen und das bisher angesparte Kapitalvon einem Riestervertrag in einen neuen übertragen lassen. Ob für Sie dabei Kosten entstehen, müssen Sie dem bisherigen Vertrag entnehmen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch für den neuen Vertrag erneut eine Abschlußgebühr fällig wird.

Es besteht auch die Möglichkeit den bisherigen Vertrag ruhen zu lassen, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben.

Grundsätzlich gilt ohnehin der Grundsatz Enschuldung vor Riestersparen, da die Zinsen in der Regel immer höher sind wie die Rendite beim Sparen.

3 Antworten

Riesto-O-Ramaam 08.11.2008 | 22:35
Tag, Ihren Riester-Banksparplan können Sie in Ihrem Fall erst plündern, wenn das ersparte Kapital auf 10.000 Euro angeschwollen ist. Fragen Sie mich nicht, wieso es diese Regel gibt ... Erst ab 2010 wird diese Grenze aufgehoben. Schwacher Trost: Sollten Sie endlich die 10.000 Grenze erreicht haben, haben Sie den richtigen Vertrag gewählt. Denn Banksparpläne haben erfahrungsgemäß geringe Wechsel- und Kündigungsgebühren.
Unbekanntam 09.11.2008 | 00:01
Hallo Christian, leider ist die Antwort von Riesto-O-Rama nicht korrekt. Selbstverständlich können Sie alle Zulagen von Ihrem bisherigen Riestersparlan zu Ihrem Darlehenskonto übertragen lassen. Das Darlehen muss riesterzertifiziert sein. Ein Wechsel zwischen den Riesterprodukten ist immer möglich. Die Zulagen und Mindesteigenbeiträge, welche Sie ins Riesterdarlehen einzahlen, werden separat in einem sogenannten Wohnförderkonto gespeichert. Grund ist, dass der Staat später fikitv dieses Kapital in Einkommen umwandelt, und voll besteuert.
Riesto-O-Ramaam 09.11.2008 | 00:35
Hm, das BMAS schreibt: Für alle Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen worden sind, gilt für die beiden Jahre die Mindestentnahmegrenze von 10.000 Euro (gemeint 2008 / 2009) Bleibt die Möglichkeit, aus dem Kreditvertrag einen einen Riester-Kreditvertrag zu machen und hier die Frage, ob die Gesellschaft das mitmacht, ohne eine (Vorfälligkeits) Entschädigung zu verlangen. Da der Kredit schneller abläuft, entgehen ihr Kreditzinsen. Lassen Sie uns weiterdiskutieren, wir kommen der Wahrheit schon auf die Schliche ...
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