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Wohn-Riester

von Interessierter07.02.2010 | 19:27
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2 Antworten

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Wohn-Riester ermöglicht ja die Entnahme von bereits angespartem Altersvorsorgekapital aus einer Riester-Rentenversicherung bis zu 100%. Dann wird meine ich der Riester-Rentenvertrag aufgehoben, da dass Geld in die selbst genutzte Immobilie fließt. Wenn ich mir nun eine Immobilie kaufe, die ich aufgrund des entnommenen Kapitals aus meiner Riester-Rente vollständig finanzieren kann, so dass ich keine Tilgungsraten mehr zahlen muss, benötige ich dann noch einen Riestervertrag, um meinen Eigenbeitrag weiterhin zu zahlen? Oder kann das Kapital auf dem Wohnförderkonto beitragsfrei ruhen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Tilgungsraten sind beim Wohnriester ihr Eigenbeitrag. Wenn dieser nicht anfällt -weil keine Tilgung nötwendig ist- gibt´s keine Riesterzulagen (für die Zukunft). Um die Zulagen zu bekommen müsste ein seperater Riestervertrag bestehen (inkl. Eigenbeitrag).

Das Wohnförderkonto bleibt davon unberührt.

1 Antworten

Interessierteram 09.02.2010 | 17:37
Ja, wenn keine Tilgungsraten anfallen, gibt es keine Zulagen. Das ist mir klar, aber wie sieht es mit den bisherigen Zulagen aus, kann ich diese behalten, auch wenn kein neuer Riestervertrag abgeschlossen wird? In der Riester-Rente kann ich den Vertrag ja auch beitragsfrei weiterlaufen lassen. Damit verzichtet man dann auf weiter Zulagen, aber die bisher erhaltene Förderung kann behalten werden, da dass Kapital nach wie vor für die Altersvorsorge dient. Kann ich dann, ohne weiter Beitrags- oder Tilgungszahlungen die bisherige Förderung behalten, wenn ich die Immobilie weiterhin selbst nutze?
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