Wir haben eine Eigenheimrente (Wohn-Riester) abgeschlossen. Im Alter müssen wir unsere Tilungsleistung plus die 2%ige jährliche Erhöhung bis zu unserem 85. versteuern. Was aber, wenn wir vor dem 85. sterben? Holt sich der Staat die Steuern von unserem Kindern?
25.08.2011, 10:40
Experten-Antwort
Für den noch offenen zu versteuernden Betrag (Stichwort. "Wohnförderkonto") werde die Erben heran gezogen.