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Wohn-Riester - Tilgung Hypothekendarlehn

von Printe12.11.2009 | 21:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2009 ein Haus gebaut. Ich habe nun gelesen, dass "die Förderung auch für die Tilgung eines Hypotheken-Darlehns genutzt werden kann". Wie funktioniert dies? Was ist in diesem Zusammenhang zu beachten? Welche Anforderungen werden an das Darlehn gestellt? Was passiert, falls das Darlehn vor Eintritt in das Rentenalter abbeuahlt ist? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Riester-Sparer nutzen ihre Beiträge, die Zulagen und die Steuervorteile, um damit während der Ansparphase bis zum Rentenbeginn ein Darlehn zur Finanzierung der selbst genutzten Wohnimmobilie zu tilgen. Möglich ist dieses Modell sowohl mit klassischen Darlehenverträgen wie auch mit einem Bausparvertrag oder einem Vorfinanzierungsdarlehn einer Bausparkasse. Mit dem neu eingeführten "Wohn-Riester" kann also das geförderte Altersvorsorgekapital noch besser für eine selbst genutzte Wohnimmobilie eingesetzt werden.

So wie bisher die Altersvorsorgebeiträge, die Sie auf ein Sparkonto einzahlen, steuerlich gefördert werden, können Sie die Förderung künftig auch für Mittel, die Sie zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen, erhalten. Das Sparkonto wird gewissermaßen durch die Immobilie ersetzt.

Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird von der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) in einem gesondertem Konto - dem Wohnförderkonto - erfasst. Die dort erfassten Beträge werden jährlich um zwei Prozent erhöht und dienen später in der Rentenphase als Grundlage für die Besteuerung.

Bei der späteren Besteuerung haben Sie die Wahl: Sie können sich zum einen für eine nachfolgende nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 - 25 Jahren entscheiden oder aber für eine Einmalbesteuerung. Bei dieser Möglichkeit müssen Sie einmalig zu Beginn der Rentenphase 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals besteuern lassen. Welche Möglichkeit sinnvoller ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Von den Umständen des Einzelfalls hängt letztendlich auch ab, ob es zu einer konkreten Steuerlast kommt.

Konkrete Angebote erhalten Sie von Banken oder Bausparkassen. Beachten Sie, dass Riesterprodukte zertifiziert sind. Nutzen Sie das Beratungsangebot der Verbraucherzentralen. Eine individuelle Beratung kostet in der Regel zwischen 100 -200 €.

Die Deutsche Rentenversicherung hält zum Thema Altersvorsorge eine Reihe von Broschüren vor. Allgemeine Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge können Sie auch im Verlauf eines Beratungsgespräches bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Denken Sie daran, konkrete Empfehlungen darf und kann Ihnen Ihr gesetzlicher Rentenversicherer nicht geben.

Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem der bundesweit angebotenen Kurse "Altersvorsorge macht Schule" an den Volkshochschulen gegen geringe Teilnahmegebühr. Näheres dazu unter www.altersvorsorge-macht-schule.de , Kursfinder aufrufen und die Teilnahme an einen in der Nähe seines Wohnortes angebotenen VHS Kurses buchen. Ganz einfach. Sie können Ihre Fragen direkt an den Referenten / die Referentin richten und erhalten kompetente Antworten. Die Kosten für den Kurs in Höhe von 20,- Euro sind moderat, ein Handbuch im Preis inbegriffen.

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