Wohnförderkonto nach Entnahme eines AV-Betrages zur Darlehenstilgung Immokredit
Liebe Experinnen und Experten,
seit kurzem ist es möglich aus dem angesparten Vermögen in einem Riester-Banksparplan einen festgelegten Teil zur Entschuldung einer Immobilie zu entnehmen. Aus den Unterlagen habe ich entnommen, dass in diesem Fall ein Wohnförderkonto angelegt wird.
Nun meine Fragen.
1. Wir haben bereits beim Kauf der Immobilie aus einem Riester-Banksparplan das komplette Vermögen entnommen für den Erwerb (2010). Wurde auch in diesem Fall schon ein Wohnförderkonto angelegt?
2. Wir würden jetzt gern wieder einen Teil als Tilgung verwenden. Der Anbieter meint, dies hätte die Auflösung des bestehenden Vertrages zur Folge, es müsste ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Uns ist bekannt, dass 3.000 Euro verbleiben müssten, der Anbieter will uns aber alles auzahlen und einen neuen Vertrag schließen. Das ist uns recht, aber kann uns da was „auf die Füße fallen“?
3. Welche Beträge aus dem Wohnförderkonto müssen im Alter versteuert werden, alles oder nur die Zulagen. Die Frage deshalb, weil die in den Banksparplan eingezahlten Beträge waren ja Arbeitslohn für den Lohnsteuern gezahlt wurden.
4. Wenn wir einmal entnehmen, müssen wir immer wieder entnehmen oder haben wir die Wahl?
Auch wenn es etwas viele Fragen sind, hoffe ich auf Antworten und bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe