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Experten-Antwort

Wohnförderkonto vermeidbar durch Übertragung?

von Sand-Sturm02.07.2019 | 09:11
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4 Antworten

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Hallo zusammen, bei uns besteht folgende Situation Finanzierung in 2010 mit Wohnriester-Kombidarlehen. Wir haben ein Vorausdarlehen erhalten und sparen gleichzeitig einen Riester geförderten Bausparvertrag an, der dann das Vorausdarlehen nach Wahlzuteilung ablösen soll. Nachdem ich hier einiges mitgelesen habe, möchten wir unser Eigenheim irgendwie "entriestern" und möglichst gar kein Wohnförderkonto entstehen lassen. Der Berater der BSPK sagte dies sei aber nicht möglich, da der Bausparer zwingend das Vorausdarlehen ablösen müsste. Solch eine Klausel habe ich allerdings nicht gefunden. Es handelt sich um einen Bausparer mit Wahlzuteilung. Falls die Zuteilung von uns nicht angenommen wird, entsteht doch auch kein Wohnförderkonto und man könnte nach Kündigung 10 Jahre und 6 Monate das Vorausdarlehen zurückzahlen und läßt den Bausparer stehen? Ist eine Übertragung der riestergeförderten Beiträge auf einen anderen Vertrag/Anbieter jetzt/jederzeit möglich? Damit die Finanzierung erst mal weiter läuft, würden wir den Übertragunsbetrag dann wieder in den Bausparer einzahlen und wir hätten einen entriesteren Bausparer mit Vorausdarlehen. Hat jemand passende Informationen, Ratschläge für uns? Vielen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sand-Sturm,

leider können wir bei Vertragsfragen nicht behilflich sein. Grundsätzlich ist eine Übertragung von einem Riester-Produkt zu einem anderen Riester-Produkt jedoch möglich.

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3 Antworten

Riesteraussteigeram 02.07.2019 | 22:03
Hallo Sand-Sturm Nur, wer Euren Vertragstext kann das - wenn überhaupt - beantworten. Aber ich kann ein bisschen Senf dennoch dazugeben: Ich habe etliche derartige Kombi-Dinger gehabt und die kreative Finanzierung von zwei Häusern damit gestaltet. Es war aber immer so, dass das Vorausdarlehen nicht von der BSK, sondern von einer Sparkasse kam. Die Bindung war da nicht so eng, wie bei Euch, oder wie man es Euch vormachen will. Ihr sprecht von "Wahlzuteilung", den Begriff kenne ich von ausch Schwäbisch Hall. Ist Eure Vorfinanzierung vno einer Volks- oder Raiffeisenbank? Ein entscheidender Punkt bei mir war immer, dass bei Ablösung des Vorausdarlehens mit dem Bausparguthaben, das Vorausdarlehen auch vor Ablauf der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsetnschädigung abgelöst werden durfte (davon habe ich reichlich Gebrauch gemacht, in Zeiten stetig fallender Zinsen). Ein weiterer Punkt, der wichtig ist, und den Ihr klären solltet, ist, ob der Baussparvertrag an die vorfinanzierende Bank (sofern dies nciht die Bausparkasse selbst ist) abgetreten ist. Das hat beides nicht unmittelbar mit Euren Fragen zu tun, aber bei der Klärung dieser Sachverhalte dringt ihr vielleicht tiefer in die Materie ein. Sicher kann ich sagen: Solange nicht zugeteilt wird entsteht kein Wohnförderkonto. Wahrscheinich sogar dann noch nicht, sondern erst, wenn ihr tatsächlich das Vorrausdarlehen mit dem Bausparguthaben entschuldet, und sei es nur teilweise. Ich bin gerade auch in der Situation, dass ein Riester-Bausparguthaben da ist, ich aber nie vorhatte, es zur Immofinanzierung einzusetzen. Und jetzt suche ich einen Weg, dieses sinnvoll zu nutzen, möglichst förderunschädlich, und das geht eben nur durch Übertrag, denn meine Bausparkasse bietet kein Altersvorsorgeprodukt an. Das kann ich sicher sagen: Wenn Ihr das angesparte Kapital samt Förderung noch nicht zur Entschuldung angknabbert habt, und damit einen Wechsel hinkriegt, dann seid ihr aus der Wohnfördersch... raus. Der Wechsel, wenn ihr dahin kommt, wird aber vermutlich unerfreulich, denn ihr seid in der Zeit der Ansparung älter gewroden, und da wird man nicht mehr so ganz gerne genommen. Ich erlebe es gerade selbst. Aber ich denke, besser als ein Wohnförderkonto ist jeder Deal.
Riesteraussteigeram 02.07.2019 | 22:09
Noch 'ne andere Sichtweise: Die Möglichkeit des Wechselns ist ein ganz elementares Merkmal der Riester-Geschichte. Das heisst nicht, dass dich jeder nehmen muss, aber es heisst, dass dich jeder gehen lassen muss (wenn auch nicht ganz billig). Dies Möglichkeit muss existieren, sonst wäre der Riesterbausparvertrag nicht als solcher zertifiziert worden. Wie will Eure Bausparkasse dieser Forderung, nachkommen, wenn der Kombiverbandn nicht auflösbar ist? Fragt Euren "Berater".
Sand-Sturmam 04.07.2019 | 14:23
@Riesteraussteiger Ja, ihre Vermutung ist richtig es handelt sich um die BSPK SH, diese hat auch direkt das Vorausdarlehen zur Verfügung gestellt. Und ja, wir wollen auf alle Fälee aus der Wohnförderproblematik aussteigen, suchen nur noch nach der Lösung die zum Ziel führt. @Experte 1.) Wo findet sich die gesetzliche Regelung, daß die Übertragung von einem Riester-Produkt zum anderen grundsätzlich möglich ist? 2.) Unsere Einzahlungen waren größer als 2100 EUR jährlich, auf ein neues Riesterprodukt müsste doch nur der geförderte Betrag übertragen werden?
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