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Experten-Antwort

Wohnförderkonto vorzeitig auflösen

von Mr. T.20.12.2019 | 09:48
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Guten Tag, ich habe bisher ein paar mal Geld aus einem laufenden normalen Riestervertrag (DWS Riester Rente Premium) entnommen und für wohnwirtschaftliche Zwecke (Hausbau) verwendet ohne diesen komplett zu kündigen (Teilentnahmen). Mittlerweile habe ich das Geld um das durch die o. g. Entnahmen gebildete Wohnförderkonto auflösen zu können, was m. E. aufgrund der 2%-tigen Verzinsung pro Jahr Sinn macht. Bei meinem Anbieter ist die Einzahlung von Minderungsbeträgen auf den Vertrag aus dem ich das Geld auch entnommen habe möglich. Allerdings schreibt mir dieser, dass der Datenaustausch zw. der ZfA für den Prozess "Einzahlung eines Minderungsbetrages" noch nicht möglich ist und daher "andere Prozesse nach Einzahlung dieses Betrages nicht mehr in der gewohnten Weise möglich sind". Auf meine Nachfrage was diese Prozesse seien kam u. a., dass ich den Vertrag dann nicht mehr kündigen und das Geld "schädlich" verwenden könnte. Ob ich in Zukunft allerdings kündigen möchte und das Geld schädlich verwenden, weil mir das Riestern nichts mehr bringt oder ich das Geld einfach brauche, kann ich jetzt nicht sagen. Diese Einschränkung, die anscheinend nur daraus resultiert, dass die Beträge nicht an die ZfA elektronisch gemeldet werden können, halte ich für inakzeptabel, da mein Geld dann möglicherweise an einer Stelle (für immer bis zur planmäßigen Rentenauszahlung) gebunden ist, wo ich das nicht möchte. Gibt es für dieses Problem denn immernoch keine Lösung? Wann wird denn die elektronische Meldung endlich möglich sein? Grüße Mr. T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mr. T.,

wir können Ihnen leider nichts zu dem Meldeverfahren der ZfA sagen, geschweige denn, ob und wann dort ein elektronisches Meldeverfahren eingeführt wird.

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2 Antworten

Mr. T.am 22.12.2019 | 17:40
Schade... Die ZfA gehört aber doch zur DRV oder irre ich mich da? An wen kann ich mich denn dann wenden?
Klausam 10.03.2020 | 13:08
Die ZFA kann leider immer noch nicht die Daten elektronisch übermittelt empfangen. Die Software muss dementsprechend angepasst werden. Traurig an der Sache ist, dass die Gesetzestexte Abläufe zulassen und regeln, in der Realität diese Punkte jedoch nicht umgesetzt werden können. Ich habe bereits schon Minderungsbeiträge eingezahlt. Allerdings ist das WfK noch nicht komplett getilgt, da der Anbieter max. 2.100€ (minus Zulagen) pro Kahr zulässt. Mir wurde nicht gesagt, dass evtl. nicht förderschädlich gekündigt werden kann. Eine Anfrage meinerseits in 03/2019 bei der ZFA hat ergeben, dass ich förderschädlich kündigen könnte, nachdem das WFK ausgeglichen worden sei. Auch ich möchte nach Rückführung des WFKs förderschädlich kündigen und das Geld nicht auf den Banksparplänen "versauern" lassen.
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