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Wohnort Umschulung

von David H.13.07.2017 | 13:08
519 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, bekomme eine Umschulung von der DRV genehmigt(nach 1,5 Jahren Kampf :/ ) So, da ich bei der beantragung den damaligen akuellen Wohnsitz(aus privaten Gründen ging es zurück ins Elternhaus) angegeben hab, will meine Beraterin das ich Wohnortnah die Umschulung ausführe. Ich würde aber gerne den Standpunkt nehmen mit der ich mit meiner Lebensabschnitsgefährtin zusammen ziehen kann, weil sie dort einen Studienplatz bekommen hat. Ja, es gibt 2 Standpunkte die näher an meinem Wohnort sind, doch allerdings ist es nicht wirklich prickelnd bei den Eltern. Meine Beraterin will das ich schriftlich Bestätigen soll das ich an meinem Wunschstandort auch meinen ersten Wohnsitz anmelde(warum will sie das????) ich erhalte aber damit keine Unterstützung von der Rentenversicherung. nur mit dem Übergangsgeld wird es aber wohl nicht wirklich reichen für Miete und sonstige Unterhaltungskosten(Lebensmittel, Auto, Strom etc.) Würde mich über ne Antwort freuen, weil meine Beraterin grundsätzlich nicht wirklich Fähig ist mir solche Dnige zu erklären(hatte probleme mit der Umschulung, erst als ich mit dem VDK "gedroht" habe lief es plötzlich wie am Schnürchen) lg david :)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo David H.,

die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei der Bewilligung bzw. Durchführung von Leistungen zur Teilhabe einzuhalten. Für diese Prüfung ist die Angabe des dauerhaften Wohnsitzes notwendig, da hiervon ggf. weitere Leistungen abhängen könnten. Die Durchführung einer Umschulungsmaßnahme außerhalb des Hauptwohnsitzes kann insofern nicht bewilligt werden, da, wie Sie angegeben haben, zusätzliche Wohn- und Unterbringungskosten anfallen würden. Es ist immer zu beachten, dass eine Weiterbildungsmaßnahme Wohnort nah durchgeführt wird. Da hier nicht alle Informationen zu Ihrem Fall vorliegen, setzen Sie sich bitte zur Klärung mit Ihrer Rehafachberaterin in Verbindung.

1 Antworten

GroKoam 13.07.2017 | 15:08
" weil meine Beraterin grundsätzlich nicht wirklich Fähig ist mir solche Dnige zu erklären" Liegt möglicherweise daran dass Du nichts kapieren willst.
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