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Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel nach Österreich

von Maniac231029.08.2007 | 15:37
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam. Ich werde in den nächsten 6-24 Monaten meinen Wohnortwechsel aus privaten Gründen nach Österreich verlegen. Der Arbeitsort wird dann ebenfalls in Österreich sein. Ich arbeite seit 09/1992 und zahle Beiträge zur Rentenversicherung. Ausbildung und Bundeswehr in der Zeit von 09/1992 bis 7/1996. Nun zu meinen Fragen: Wenn ich bis zum Beginn meiner Rentenanwartschaft in Österreich arbeite, werden die Zeiten in Österreich meiner Rentenberechnung für Deutschland angepasst? Bekomme ich dann eine Rente aus Deutschland und Österreich? Oder muss ich noch einige Jahre in Deutschland arbeiten, damit ich Anspruch auf Rente aus Deutschland habe? Muss ich den Wohnorts- und Arbeitsplatz wechsel der deutschen Rentenversicherung mitteilen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Wohnortwechsel) müssen Sie immer Ihrem Rentenversicherugnsträger schriftlich mitteilen. Einen Rentenanspruch - sogenannte Mindestwartezeit - haben Sie erfüllt, wenn Sie 60 Monate an Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben.

Aus Ihren Versicherungszeiten in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat erhalten Sie eine eigene Rente vom zuständigen Träger dieses Staats, wenn nach dem dort geltenden Recht die Voraussetzungen für die beantragte Rente erfüllt sind.

Hierzu gibt es eine Informationsbroschüre "Leben und arbeiten in Europa". Die können Sie beim zuständigen RV-Träger anfordern bzw aus dem Internet herunterladen.

1 Antworten

Unbekanntam 29.08.2007 | 17:16
Hallo Maniac2310, da Österreich Mitglied der EU ist, werden Ihre Beitragszeiten, die Sie in die österreiche Rentenversicherung einzahlen, von den Monaten her auch in Deutschland angerechnet. Wenn Sie zum Beispiel 35 Versicherungsjahre benötgen, um in Deutschland in Rente gehen zu können und haben zum Beispiel 20 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in Österreich sind die Voraussetzungen erfüllt, da in der Addition die 35 Jahre erreicht werden. Natürlich bekommen Sie dann zwei Renten. Eine aus Deutschland und die andere aus Österreich. Die österreichischen Beschäftigungszeiten werden nicht automatisch der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. Zu gegebener Zeit müssen Sie diese im Kontenklärungsantrag bzw. Rentenantrag angeben. Ihre Adresse sollten Sie natürlich mitteilen. Wie soll Sie sonst die Deutsche Rentenversicherung erreichen.
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