Eine Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Wohnortwechsel) müssen Sie immer Ihrem Rentenversicherugnsträger schriftlich mitteilen. Einen Rentenanspruch - sogenannte Mindestwartezeit - haben Sie erfüllt, wenn Sie 60 Monate an Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Aus Ihren Versicherungszeiten in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat erhalten Sie eine eigene Rente vom zuständigen Träger dieses Staats, wenn nach dem dort geltenden Recht die Voraussetzungen für die beantragte Rente erfüllt sind.
Hierzu gibt es eine Informationsbroschüre "Leben und arbeiten in Europa". Die können Sie beim zuständigen RV-Träger anfordern bzw aus dem Internet herunterladen.