Grundsätzlich werden nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel = Bahn übernommen. Im Falle der Bahnfahrt hätten Sie keine weitere Kosten gehabt. Da die Deutsche Rentenversicherung bei der Deutschen Bundesbahn Großkunde ist, sind diese Fahrkarten wesentlich günstiger. Sie haben sich aber gegen eine Bahnfahrt entschieden und sind mit dem eigenen PKW gefahren. In diesem Falle gibt es halt diese Begrenzung der Fahrtkosten auf 130 Euro. Sie können also nicht einfach die „fehlenden 78 Euro“ mit dem Zuzahlungsbescheid verrechnen. Sie haben Ihre Zuzahlungsaufforderung zu erfüllen und Ihnen stehen weitere Fahrtkosten nicht zu. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.