Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wohnriester?

von my_world_two05.04.2011 | 20:17
1475 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ClassicRente 60plus 20005374 und 20005376 bei CosmosDirekt Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2004 schlossen wir (Ehepaar *1955/1956) Riesterverträge ab (Geringstverdiener). Im April 2010 beriet uns bei der BHW eine Finanzmanagerin, betreff Anschlussfinanzierung 30.3.11 (Eigentumswhg.), Wohnriester und Zuteilung eines BHW-Bausparvertrages. Die Anschlussfinanzierung wurde nicht von der BHW ausgeführt, sondern verblieb bei der Sparda-Bank mit Kfw-Darlehen. Wir schlossen 2010 aber je 30.000 EUR Wohnriesterverträge ab und zahlten in einen Vertrag eine Lebensversicherung ein. Wir haben uns jetzt an unseren alten Anbieter gewandt, mit der Bitte, die Kapitalübertragung vorerst nicht zur BHW vorzunehmen. Am 30.3.2021 werden beim Kfw-Darlehen etwa - 13. 000 EUR sein. Könnten die Wohnriesterverträge zur Tilgung der Restschuld Kfw 2021 genutzt werden? Wenn das nicht der Fall sein sollte, besteht die Möglichkeit die Wohnriesterverträge, aufzulösen bzw. die eingezahlten Beträge zur ClassicRente 60plus zu übertragen? Oder könnten die Riester- (hier weitere Einzahlungen) und Wohnriesterverträge (keine weiteren Einzahlungen / ruhen lassen) bestehen? Ein Vertrag wäre dann ja zulagenberechtigt. Zur Beratung erhielt die Finanzmanagerin umfangreiche Unterlagen und konnte unsere wirtschaftliche Situation ersehen. Vertragsnr.: BHW 4 331 248 7 02 - 30.000 EUR, 7.6.2010 BHW 2 502 015 7 03 - 30.000 EUR, 27.5.10 Antrag auf Dauerzulage wurde gestellt. Freundliche Grüße my_world_two

2 Antworten

andjessiam 07.04.2011 | 10:44
"Am 30.3.2021 werden beim Kfw-Darlehen etwa - 13. 000 EUR sein. Könnten die Wohnriesterverträge zur Tilgung der Restschuld Kfw 2021 genutzt werden?" Nein, das geht bei einer Umschuldung nicht. Lediglich bei Rentenbeginn könnten Sie das Kapital entnehmen. "Wenn das nicht der Fall sein sollte, besteht die Möglichkeit die Wohnriesterverträge, aufzulösen bzw. die eingezahlten Beträge zur ClassicRente 60plus zu übertragen?" Das ist immer möglich, wobei die Kosten abgezogen werden, so dass ggf. 0,- EUR übertragen werden können. Besser sit dann immer die Beitragsfreistellung, weil dann aufgrund der Riesterregelgn wenigstens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert sind (auch wenn vorher hohe Kosten angefallen sind) "Oder könnten die Riester- (hier weitere Einzahlungen) und Wohnriesterverträge (keine weiteren Einzahlungen / ruhen lassen) bestehen?" Das ist möglich und vielleicht sogar das sinnvollste. Lassen Sie sich doch bei einer Verbraucherzentrale beraten.
my_world_twoam 09.04.2011 | 11:19
Vielen Dank für die Antwort. Bei der BHW wurden die Wohnriesterverträge zu je 30.000 EUR unter unrichtigen Angaben abgeschlossen. Hier ging es nie um sinnvolle Wohnriesterverträge für uns, sondern um die höchst mögliche Provision. Wir haben uns an die BHW-Geschäftsführung gewandt. Freundliche Grüße my_world_two
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026