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Experten-Antwort

Wohnriester Besteuerung bei Grundsicherung

von Jan S.21.02.2015 | 23:04
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5 Antworten

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Hey. Wie verhält sich die Nachbesteuerung bei der wohnriester, wenn ich ein Eigenheim gekauft habe und im Rentenalter dann auf Aufstockung mit der Grundsicherung angewiesen bin? Wie wird die Steuer angerechnet, angenommen, ich würde nach heutigem Stand nur eine Rente von 600€ erhalten? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

bzgl. der Besteuerung bei Wohnriester wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein.

Ausasgen zur Besteuerung sind durch die Deutsche Rentenversicherung nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ganz einfacham 22.02.2015 | 09:25
Ganz einfach: Dann Haus verkaufen und u.a. vom Verkaufserlös leben. Denn als Hauseigentümer Geld vom Staat / Steuerzahler ( darunter sind sicherlich viele, die kein Grundvermögen besitzen) verlangen, das hat ein "Gschmäckle".
Ganz einfacham 22.02.2015 | 09:26
Ganz einfach: Dann Haus verkaufen und u.a. vom Verkaufserlös leben. Denn als Hauseigentümer Geld vom Staat / Steuerzahler ( darunter sind sicherlich viele, die kein Grundvermögen besitzen) verlangen, das hat ein "Gschmäckle".
Konrad Schießlam 23.02.2015 | 19:29
Verstehe die Frage nicht ganz.Was hat die Grundsicherung mit der Einkommen/Lohnsteuer zu tun., für die Versteuerung ist in Ihrem Falle doch die Bruttorente maßgebend. Bei 600 Bruttorente gilt-wenn sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen 7200 Im Jahr hiervon ab 2015 70 % , Euro 5040 minus Abzugsbeträge, somit weit unter dem Exi- stenzminimum von 8354, wird nicht erhöht. MfG.
Jan S.am 23.02.2015 | 21:23
Ja an den Steuerfreibetrag und an die in Zukunft zu 100% zu versteuernde rente habe ich gar nicht gedacht. Hab das Iwie mit der vielleicht in Zukunft 2017 in Kraft tretende Grundrente vermischt. Ich hoffe natürlich das ich nicht auf staatl. Unterstützung bauen muss im Rentenalter, leider tritt das immer häufiger in Erscheinung. Die riester rente als lebenslange Rente wird ja zu der Grundsicherung angerechnet, wie aber verhält es sich da mit dem Wohnriester, wie wird das berechnet, kann mir da nix darunter vorstellen?
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