Seit Abschluss des Wohnriestervertrages damals habe ich immer ein blödes Gefühl zu dem Tema gehabt und nun habe ich mich entschlossen aus dem Wohnriester auszusteigen.
Leider lässt die Schwäbisch Hall das nicht zu. Bei Kündigung des Kredites wird zwingend mein Wohnriesterbausparvertrag zu teilweisen Tilgung genutzt und gleichzeitig öffnet das Finanzamt dann das Wohnförderkonto. Das möchte ich vermeiden. Das ganze konstrukt Wohnriester ist am Ende eine Milchmädchenrechnung.
Nun wie komme ich da raus? Am liebsten wäre es, dass dann eröffnete Wohnförderkonto aufzulösen und die Versteuerung bzw und Zulagen rückzuzahlen und wäre die ganzen Mist los.
Ist soetwas möglich? Wenn ja wie gehe ich da for? Gibt es evtl spezielle Anträge?
Fakt ist, mit Wohnriester bekommt man nichts geschenkt. Man bindet sich ewig an einem Eigenheim, man hat zwar vorher das Geld aber man muss es dennoch versteuern. Auch wenn man vorher verstibt, müssen die Erben die restlichen Steuern zahlen. Somit sehe ich keine wirkliche Vorteile.
Die immer genannten Vorteile der Steuerentlastung in der Ansparphase ist auch Augenwischerei. Weil jetzt, wo ich Geld habe und verdiehne, da bekomme zulagen bzw Steuerentlastung, weil ich sonst ein Eigenheim nicht leisten könnte.... und später wo ich weniger habe, da soll ich dann zusätzlich Steuern sparen?
Findet den Fehler...
Ich wollte im Alter nicht im Eigenheim wohnen und an Holz nagen weil wenig Geld da ist. Und wenn ich jetzt ohne Riester kein Haus finanzieren kann, dann sollte man es sowieso bleiben lassen.