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Experten-Antwort

Wohnsitz in der Schweiz

von SuHoBi14.05.2018 | 17:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Ich war von etwa 1986 bis 1991 bei der Stadt Nürnberg angestellt und habe danach meinen Wohnsitz bis heute in die Schweiz verlegt. Nun möchte ich mein Rentenvermögen von damals in die Schweiz transferieren. Sozialversicherungsnummer von damals habe ich noch. 1. Ist dies überhaupt möglich? 2. Wie gehe ich hier vor? An wen muss ich mich wenden? 3. Wo kann ich überprüfen, wie hoch dieses vermögen ist? Besten Dank und beste Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann mich den Beiträgen meiner Vorredner nur anschließen.

Die in einem EU-Mitgliedstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden grundsätzlich nicht auf einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen. Die Beiträge, die Sie in Deutschland gezahlt haben, bleiben beim deutschen Rentenversicherungsträger.

Wenn Versicherungszeiten sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zurückgelegt sind, wird die deutsche Rente vom Rentenversicherungsträger in Deutschland, die schweizerische Rente vom Rentenversicherungsträger in der Schweiz festgestellt. Bei der Anspruchsprüfung für geforderte Mindestversicherungszeiten werden die Versicherungszeiten in Deutschland und entsprechende Versicherungszeiten in der Schweiz sowie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten zusammengezählt, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.

Um die Höhe Ihrer deutschen Rente zu erfahren, empfehle ich Ihnen - unter Angabe bzw. Vorlage Ihrer Zeiten in der Schweiz - eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg als zuständige Verbindungsstelle zur Schweiz zu beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

KSCam 14.05.2018 | 19:02
Als erstes fordern Sie bitte bei der DRV einen Versicherungsverlauf an, darin sehen Sie ob alle Ihre Zeiten in D erfasst sind. Wenn Sie mit der Anforderung dieser Aufstellung einen AHV Kontoauszug mitschicken erhalten Sie einen Gesamtauszug in dem dann auch die Zeiten in CH aufgeführt sind. Vermögen wird allerdings nicht transferiert, für die Beiträge in D erhalten Sie mal eine Rente aus D, für Ihre AHV Beiträge eine Rente aus CH. Das sind also 2 Zahlungen aus 2 Ländern. Lediglich die Versicherungszeiten werden zusammengezählt wenn es um Mindestversicherungszeiten geht (z.B. 35 Jahre um in D ab 63 in Rente gehen zu können). Den Rentenantrag stellen Sie im Wohnsitzland, also in der Schweiz dort wo man in CH eben Rentenanträge stellt. PS: das Vemögen aus ca 5 Beitragsjahren in D wird sich um eine gefühlte Monatsrente von etwa 100-150 € handeln.
W*lfgangam 14.05.2018 | 19:21
Hallo SuHoBi, 1. ein Transfer der dtsch. Rentenansprüche/Zeiten auf ausländische Versicherungsträger ist nicht möglich. Beide Staaten D/CH rechnen die anderen Versicherungszeiten als 'Zeitwert' zur Erfüllung der eigenen Mindestversicherungszeiten an, mehr nicht. Rentenansprüche sind dann nach den eigenen Landesvorschriften getrennt zu leisten/festzustellen. 2. Tipp: machen Sie eine Kontenklärung für D, damit die gegenseitigen Zeiten in den jeweiligen Rentenkonten landen. Fangen Sie mit dem Vordruck V0100 an: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… die weiteren erforderlichen Anlagen werden Ihnen im Laufe der Fragen zum weiteren Ausfüllen genannt. 3. In der DRV besteht für Niemanden ein 'Vermögen', die Rente in D ist ein reines Umlaufverfahren - die Arbeitenden zahlen die Beiträge, die Rentner erhalten Sie im selben Monats als Rente ausgeschüttet. Ihnen steht lediglich anhand Ihrer versicherten Zeiten eine unverbindliche Zusage über die aktuell zu erwarteten Rentenansprüche zu, grundgesetzlich mit Eigentumsgarantie versehen/abgesichert, aber gesetzlichen/rechtlichen Nachbesserungen durchaus in gewissem Maße korrigierbar. Diese erhalten Sie nach Abschluss der Kontenklärung in Form einer Rentenauskunft und auch folgend durch jährlichen Renteninformationen, die dann den weiteren Rentenbetrag im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung/Dynamik folgend den jährlichen Einkommensentwicklungen, mit aktuellem Zahlbetrag darstellen. Was da nun Brutto/Netto ist - in Anbetracht unterschiedlicher Rentenarten/vorgezogener Rentenbeginne/Abschläge - lasse ich mal offen, das wäre einer individuelle Beratung zum Tag X Ihres anvisierten Rentenbeginns geschuldet. Daneben könnte auch gerade so ein Betriebsrentenanspruch aus der Beschäftigung im öff. Dienst entstanden. Info dazu finden Sie über: https://www.vbl.de/de/ Auf den VBL-Nachweisen von damals finden Sie auch heute noch gültige Versichertennummer der VBL. Gruß w. PS: gehen Sie vielleicht zunächst den Weg, sich eine Rentenauskunft von der DRV zu holen, um zu sehen, was die schon alles hat, was noch offen ist: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Wählen Sie am Ende das Kontaktformular, da Ihre gegenwärtige Wohnanschrift ggf. gar nicht bekannt ist.
Hallo Schweizam 15.05.2018 | 15:25
gehen Sie mal. z.B. in das Forum Hallo Schweiz . Dort können Sie Fragen stellen und auch Antworten lesen. Versuchen Sie Höchstbeiträge wenn möglich in der Schweiz zu bezahlen. Eventuell können Sie freiwillige Beiträge in der Schweiz, oder höhere Beiträge zu bezahlen. Ist besser als ein Sparkonto. 2. Säule und 3.Säule !! Die Schweiz rechnet mit 44 Jahren AHV Beiträgen. Also 1/44 Rentenbetrag. Sie können froh sein, Schweizer AHV zu bekommen. Ist in etwa das doppelte wie in Deutschland. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde. Besser früher ! als zu spät. Gute Gesundheit
Hallo Schweizam 16.05.2018 | 07:32
Äpfel mit Birnen Vergleich, Die Löhne in der Schweiz sind weit höher wie in der BRD. Der Mindestverdienst Aldi / Lidl Verkäuferin liegt bei 4.300.-- CHF. Das Durchschnittliche Einkommen bei 6.500.-- im Monat. Da würden Arbeitnehmer in Deutschland davon träumen! In nichts ist der Verdienst und die Lebenshaltungskosten mit Deutschland 1:1 vergleichbar. Warum soll dies erwähnt werden? Die Rente AHV genannt liegt bei 2.350.-- plus 2. Säule Betriebsrente und plus 3.te Säule freiwillige Rentenversicherung. Das letztere ist nicht im Ansatz mit Riester der Betrugsversicherung vergleichbar. Die DRV ist nicht in der Lage, eine freiwillige Versicherung zur Rente anzubieten. Ab Beginn der Beschäftigung!. Hilft das ? Gruss hilft Ihnen das weiter? gehen Sie mal. z.B. in das Forum Hallo Schweiz . Dort können Sie Fragen stellen und auch Antworten lesen. Versuchen Sie Höchstbeiträge wenn möglich in der Schweiz zu bezahlen. Eventuell können Sie freiwillige Beiträge in der Schweiz, oder höhere Beiträge zu bezahlen. Ist besser als ein Sparkonto. 2. Säule und 3.Säule !! Die Schweiz rechnet mit 44 Jahren AHV Beiträgen. Also 1/44 Rentenbetrag. Sie können froh sein, Schweizer AHV zu bekommen. Ist in etwa das doppelte wie in Deutschland. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde. Besser früher ! als zu spät. Gute Gesundheit
"Hallo Schweiz" hat vergessen zu erwähnen, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz, im Durchschnitt deutlich viel höher sind als in Deutschland und somit eine höhere Rentenleistung, objektiv betrachtet, gar nicht viel mehr Wirtschaftskraft bietet.
Tschüss Schweizam 16.05.2018 | 12:50
Zitat von Hallo Schweiz anzeigenausblenden
Hallo Schweiz schrieb

Äpfel mit Birnen Vergleich,

Die Löhne in der Schweiz sind weit höher wie in der BRD.

Der Mindestverdienst Aldi / Lidl Verkäuferin liegt bei 4.300.-- CHF. Das Durchschnittliche Einkommen bei 6.500.-- im Monat. Da würden Arbeitnehmer in Deutschland davon träumen!

In nichts ist der Verdienst und die Lebenshaltungskosten mit Deutschland 1:1 vergleichbar. Warum soll dies erwähnt werden?

Die Rente AHV genannt liegt bei 2.350.-- plus 2. Säule Betriebsrente und plus 3.te Säule freiwillige Rentenversicherung. Das letztere ist nicht im Ansatz mit Riester der Betrugsversicherung vergleichbar. Die DRV ist nicht in der Lage, eine freiwillige Versicherung zur Rente anzubieten. Ab Beginn der Beschäftigung!.

Hilft das ?

Gruss hilft Ihnen das weiter?

gehen Sie mal. z.B. in das Forum Hallo Schweiz . Dort können Sie Fragen stellen und auch Antworten lesen.

Versuchen Sie Höchstbeiträge wenn möglich in der Schweiz zu bezahlen. Eventuell können Sie freiwillige Beiträge in der Schweiz, oder höhere Beiträge zu bezahlen. Ist besser als ein Sparkonto. 2. Säule und 3.Säule !! Die Schweiz rechnet mit 44 Jahren AHV Beiträgen. Also 1/44 Rentenbetrag.

Sie können froh sein, Schweizer AHV zu bekommen. Ist in etwa das doppelte wie in Deutschland. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde. Besser früher ! als zu spät.

Gute Gesundheit[/quote]

"Hallo Schweiz" hat vergessen zu erwähnen, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz, im Durchschnitt deutlich viel höher sind als in Deutschland und somit eine höhere Rentenleistung, objektiv betrachtet, gar nicht viel mehr Wirtschaftskraft bietet.[/quote]

Die Löhne in der Schweiz sind weit höher wie in der BRD. Der Mindestverdienst Aldi / Lidl Verkäuferin liegt bei 4.300.-- CHF. Das Durchschnittliche Einkommen bei 6.500.-- im Monat. Da würden Arbeitnehmer in Deutschland davon träumen! In nichts ist der Verdienst und die Lebenshaltungskosten mit Deutschland 1:1 vergleichbar. Warum soll dies erwähnt werden? Die Rente AHV genannt liegt bei 2.350.-- plus 2. Säule Betriebsrente und plus 3.te Säule freiwillige Rentenversicherung. Das letztere ist nicht im Ansatz mit Riester der Betrugsversicherung vergleichbar. Die DRV ist nicht in der Lage, eine freiwillige Versicherung zur Rente anzubieten. Ab Beginn der Beschäftigung!. Hilft das ? Gruss hilft Ihnen das weiter? Ihr Geschwätz über die tolle Schweiz können Sie Leuten erzählen, die sich von Ihnen für dumm verkaufen lassen. Was soll das auch bringen? Im Ergebnis ist die Schweiz ein Hochpreisland, gleichgültig was Sie hier auch behaupten.
Nie Schweizam 16.05.2018 | 16:18
Im Übrigen steht durchaus zur Diskussion, dass die bisherige staatliche Alterssicherung vor einem finanziellen Kollaps steht. Und so etwas wird hier als soziales Beispiel der Alterssicherung angeführt? Lächerlich!
Kleiner Scherzam 16.05.2018 | 19:23
im Gegensatz zur deutschen Demokratie, werden Probleme Rente AHV in aller Öffentlichkeit diskutiert und es gibt Volksabstimmungen. Etwa 3% MwSt. Erhöhung für die AHV. In der Schweiz ist jeder in der Rentenversicherung u bezahlt vom 18-65 Lebensjahr Beiträge ein. Nicht so ein verludertes System wie in D, wo Beamte u Selbstständige nicht einbezahlen, den Staat aber im Sozialfall plündern. Auch Studenten ab 18J bezahlen Beiträge. Die MwSt. ist 7,9% CH im Gegensatz zu 19% D. Ein Direkter Vergleich ist Unsinn. Ihr habt Existenzangst u die ist Berechtigt in D. Lasst mal die Schulden der EU Länder kollabieren, dann wird's zappenduster. Dann macht Erich das Licht aus ! Gruss
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