Nein, um Ihre Rente zu beantragen brauchen Sie nicht in Deutschland gemeldet sein.
Wenn Sie in einem Staat wohnen, der die EWG-Verordnungen anwendet oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können Sie Ihren Rentenantrag unter Hinweis auf Ihre deutschen Versicherungszeiten beim Rentenversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates stellen. Von dort wird der Antrag dann an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.
Wenn Sie in einem anderen Staat wohnen, können Sie den Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (z.B. Botschaft, Konsulat) stellen.
Weitere Informationen zu dem Thema "Rente ins Ausland" erhalten Sie hier in Ihre-Vorsorge.de bei den Top-Themen unter folgendem Link:
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