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Experten-Antwort

Wohnsitzwechsel nach Spanien mit Rente aus DE und ES

von Elektrobienchen08.05.2018 | 14:23
973 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir haben da so ein kleines? Problem und benötigen Hilfe. Zum Ende des Jahres wird mein Mann seine Altersrente beantragen und wir werden dann (wenn alles gut geht) unseren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und die letzten Jahre in Spanien verbringen. Normalerweise ist es dann so geregelt, dass man weiter in Deutschland sozialabgabepflichtig ist, man aber in Spanien nur die Leistungen der Seguridad Social (das ist die spanische Sozial- und Rentenkasse) erhält. Jetzt ist es bei uns so, dass mein Mann einige Jahre Madrid gearbeitet hat und daraus auch einen Anspruch auf eine Rente der Seguridad Social hat. Bei meinen Recherchen zu diesem (speziellen) Thema habe ich einen Artikel im Internet gelesen, dass man bei einer solchen Konstellation (Rente aus DE + Rente aus ES + Wohnsitzwechsel nach ES) ganz in die Seguridad Social wechselt und damit auch in Deutschland keine Sozialabgaben auf seine Rente zahlen muss. Dazu meine Frage(n)... - ist das so richtig - müssen wir das extra beantragen Viele Grüße Sabine

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

es stimmt, dass bei Wohnsitz im Ausland mit Bezug einer Rente vom Wohnsitzstaat die Kranken-und Pflegeversicherungspflicht in Deutschland endet und somit auch keine Beiträge mehr von der deutschen Rente abgezogen werden.

Über das Ende der Pflichtversicherung entscheidet die Krankenkasse. Wir raten daher, nachdem Sie den Rentenbescheid des spanischen Versicherungsträgers erhalten haben, diesen an Ihre deutsche Krankenkasse zu übersenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nach einem Exkurs auf die Ebene der Geschmacklosigkeiten möchte ich nun auf einen sachlichen Level zurückkehren und auf Sabines Nachfrage zurückkommen:

Meines Wissens gibt es keinen derartigen Ausgleich zwischen den Krankenkassen zweier Staaten; selbst wenn es ihn gäbe, hätte er wohl für die Mitglieder keine spürbaren Auswirkungen, sondern liefe "hinter den Kulissen" ab.

Ergänzend möchte ich noch auf folgendes hinweisen:

In der Zeit, in der Ihr Mann in Deutschland lebt und hier aufgrund seiner deutschen Rente krankenversicherungspflichtig ist, unterliegt auch eine zeitgleich bezogene ausländische Rente dieser Versicherungspflicht (§ 228 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Beiträge für die ausländische Rente hat dabei der Rentner allein zu tragen (§249a Satz 3 SGB V).

Ich gehe davon aus, dass auch im spanischen Krankenversicherungsrecht eine ähnliche Regelung besteht, so dass die spanische Krankenkasse nicht nur Beiträge für die (im Verhältnis geringe) spanische Rente erheben dürfte, sondern auch für die deutsche Rente.

Da es sich allerdings um eine Frage aus dem Bereich des Krankenversicherungsrechts handelt, empfehle ich, sich an die Krankenkasse zu wenden.

Dies sollte Ihr Mann in jedem Fall vor seinem Verzug tun, dann kann er alle für ihn relevanten Informationen einholen und so hoffentlich entspannt seinen Ruhestand in Spanien antreten.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Auszahlungsbetrag für Sie ist die in Ihrem Rentenbescheid aufgeführte Bruttorente. Der Anteil der DRV Bund zur Krankenversicherung steht Ihnen nicht zu.

Durch den (vermutlichen) Wegfall der Versicherungspflicht in der deutschen Krankenversicherung entfällt auch der Anteil der DRV Bund zu dieser.

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6 Antworten

Bienchen sumsumam 08.05.2018 | 16:40
Hallo Sabine, Sie haben extrem gut recherchiert. Ja, in der Tat ist das so richtig. Viele Grüße
Nur am Rande Portugalam 08.05.2018 | 17:34
stellt Rentner für 10 Jahre steuerfrei. Siehe Internet Gruss
Elektrobienchenam 09.05.2018 | 14:48
Liebe Experte/in, vielen Dank für die sehr informative Information. Wenn ich noch eine Frage (interessehalber) in diesem Zusammenhang stellen dürfte; Mein Mann hat ja Beiträge an seine deutsche Krankenkasse gezahlt, aber keine (bis auf seine Zeit in Madrid) in Spanien. Gibt es da einen Ausgleich an die Seguridad Social oder müssen sie die Kosten zwar tragen, haben aber halt keine Einnahmen gehabt? Liebe Grüße Sabine
Kaiseram 09.05.2018 | 16:42
Zitat von Elektrobienchen anzeigenausblenden
es stimmt, dass bei Wohnsitz im Ausland mit Bezug einer Rente vom Wohnsitzstaat die Kranken-und Pflegeversicherungspflicht in Deutschland endet und somit auch keine Beiträge mehr von der deutschen Rente abgezogen werden. Über das Ende der Pflichtversicherung entscheidet die Krankenkasse. Wir raten daher, nachdem Sie den Rentenbescheid des spanischen Versicherungsträgers erhalten haben, diesen an Ihre deutsche Krankenkasse zu übersenden.
Liebe Experte/in, vielen Dank für die sehr informative Information. Wenn ich noch eine Frage (interessehalber) in diesem Zusammenhang stellen dürfte; Mein Mann hat ja Beiträge an seine deutsche Krankenkasse gezahlt, aber keine (bis auf seine Zeit in Madrid) in Spanien. Gibt es da einen Ausgleich an die Seguridad Social oder müssen sie die Kosten zwar tragen, haben aber halt keine Einnahmen gehabt? Liebe Grüße Sabine
Das ist keine rentenrechtliche Frage! Sie sollten diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse vorsprechen!
Elektrobienchenam 11.05.2018 | 12:30
Liebe Experte/in, lieben Dank für die detaillierte Information. Wir sind damit ein 'gutes Stück' weiter und können uns um die (leider) noch vielen offenen Punkten kümmern. Viele Grüße und ein Kompliment an Ihre Kolleginnen und Kollegen. Sabine
Elektrobienchenam 14.05.2018 | 11:07
Liebe Experte/in, nach dem verlängerten Wochenende mit einigen Diskussionen, Gedankenspielen und einigen Gläsern Wein habe ich doch noch eine Frage. Bei der Auszahlung der Rente wird ja der Beitrag zur Krankenkasse zum Teil von der BfA und zum anderen durch den Rentenempfänger gezahlt. Wenn jetzt der Rentner von der deutschen Krankenkasse (in unserem Fall zur Seguridad Social) wechselt... was passiert dann mit dem Krankenkassenanteil der BfA? Wird der, ähnlich wie der Arbeitgeberanteil bei einem privatversicherten Mitarbeiter, steuerfrei an der Versicherten ausgezahlt? Viele Grüße Sabine
Deutsche Rentenversicherung
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