Wo/wie zählt die Nachversicherung

von
Dieter

In den Jahren 1986 bis 1988 absolvierte ich mein Referendariat. Danach wurde ich nicht in den Schuldienst übernommen.
Es fand für diese 2 Jahre eine " Nachversicherung" in der Rentenversicherung statt.
Diese wurde vom Landesamt für Besoldung an die Rentenversicherung gezahlt.
Danach war ich in der Wirtschaft mit "normalen" Rentenzahlungen tätig.
Im Jahr 2000 wurde ich doch noch in den Schuldienst übernommen und 2003 auch verbeamtet.

Ich werde im Jahr 2023 in den vorzeitigen Ruhestand gehen, bekomme dann also Ruhegehalt und ab Herbst 2025 auch noch Rente von
der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Frage:

Sowohl in meinem Rentenverlauf als auch in der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten werden mir diese 2 Jahre Referendariat angerechnet.

Ist das korrekt, oder wird diese Zeit bei einem Verlauf gestrichen? Wo finde ich das schriftlich?

von
Klugpuper

Die Zeit zählt in beiden Welten. Die Rente, die aus dieser Zeit entspringt, wird ggf. bei der Versorgung gegengerechnet. Die Versorgungsdienststelle sollte die entsprechende Vorschrift benennen und erläutern können.
Für die DRV sind (zwar nachträglich) in dem Zeitraum Pflichtbeiträge gespeichert und es wird fröhlich Rente daraus berechnet.

von
Bernd

War die Dienstherr aus beiden Beamtenverhältnissen der selbe?

von
Dieter

Zitiert von: Bernd
War die Dienstherr aus beiden Beamtenverhältnissen der selbe?

Ja, das war er. Im ersten war ich ein noch nicht verbeamteter Referendar.

von
Der Gegenfragenbernd

Zitiert von: Bernd
War die Dienstherr aus beiden Beamtenverhältnissen der selbe?

isr wieder da. Vorsicht vor seinen häufig falschen und unqualifizierten Antworten.

von
Abschläge

Zitiert von: Bernd
War die Dienstherr aus beiden Beamtenverhältnissen der selbe?

Das ist unerheblich.
Denn nicht der Arbeitgeber/Dienstherr berechnet die Zeiten, die später bei Renten-/Pensionsansprüchen 'angerechnet' werden, er meldet nur die Zeiten und Beiträge und den Versichertenstatus. Diese entweder an die DRV (vor der Verbeamtung) oder danach dann an die entsprechende Beamtenpensionsdingdsakasse, welche auch immer genau zuständig ist (gibt ja unterschiedliche Beamtenversorgungen).

Es ist also nicht nachvollziehbar, weshalb Sie diese Nachfrage stellen.

von
Schade

Für die DRV ist das eine ganz normale Beitragszeit, die die (Regel)Altersrente dann ganz normal steigert.

In wie weit sich Ihre Beamtenpension dadurch reduziert erfragen Sie bei der Stelle von der Sie Ihre Pension erhalten werden.

Experten-Antwort

Hallo Dieter,

die nachversicherte Zeit Ihres Referendariats wird bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von ihrer Ruhegehaltsfähigkeit als Beitragszeit berücksichtigt.

Bei Fragen zur Pension wenden Sie sich bitte an Ihre Pensionsfestsetzungsstelle.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Dieter

An alle ein ganz herzliches Dankeschön!

von
W°lfgang

Zitiert von: Abschläge
Es ist also nicht nachvollziehbar, weshalb Sie diese Nachfrage stellen.

...mir schon, insbesondere wegen der 'Doppelanrechnung' ← Auswirkungen dazu.

Egal, Pension und Rente lässt man sich da erklären, wo beide Fäden zusammenlaufen und aufgedröselt werden können - und daraus eine gemeinsame 'Strategie' entwickelt werden kann.

Gruß
w.

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