Hallo Dieter,
die nachversicherte Zeit Ihres Referendariats wird bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von ihrer Ruhegehaltsfähigkeit als Beitragszeit berücksichtigt.
Bei Fragen zur Pension wenden Sie sich bitte an Ihre Pensionsfestsetzungsstelle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung