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Experten-Antwort

Wo/wie zählt die Nachversicherung

von Dieter12.11.2022 | 08:50
605 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In den Jahren 1986 bis 1988 absolvierte ich mein Referendariat. Danach wurde ich nicht in den Schuldienst übernommen. Es fand für diese 2 Jahre eine " Nachversicherung" in der Rentenversicherung statt. Diese wurde vom Landesamt für Besoldung an die Rentenversicherung gezahlt. Danach war ich in der Wirtschaft mit "normalen" Rentenzahlungen tätig. Im Jahr 2000 wurde ich doch noch in den Schuldienst übernommen und 2003 auch verbeamtet. Ich werde im Jahr 2023 in den vorzeitigen Ruhestand gehen, bekomme dann also Ruhegehalt und ab Herbst 2025 auch noch Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Meine Frage: Sowohl in meinem Rentenverlauf als auch in der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten werden mir diese 2 Jahre Referendariat angerechnet. Ist das korrekt, oder wird diese Zeit bei einem Verlauf gestrichen? Wo finde ich das schriftlich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter,

die nachversicherte Zeit Ihres Referendariats wird bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von ihrer Ruhegehaltsfähigkeit als Beitragszeit berücksichtigt.

Bei Fragen zur Pension wenden Sie sich bitte an Ihre Pensionsfestsetzungsstelle.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Klugpuperam 12.11.2022 | 09:08
Die Zeit zählt in beiden Welten. Die Rente, die aus dieser Zeit entspringt, wird ggf. bei der Versorgung gegengerechnet. Die Versorgungsdienststelle sollte die entsprechende Vorschrift benennen und erläutern können. Für die DRV sind (zwar nachträglich) in dem Zeitraum Pflichtbeiträge gespeichert und es wird fröhlich Rente daraus berechnet.
Dieteram 12.11.2022 | 10:51
Ja, das war er. Im ersten war ich ein noch nicht verbeamteter Referendar.
Berndam 12.11.2022 | 10:10
War die Dienstherr aus beiden Beamtenverhältnissen der selbe?
Der Gegenfragenberndam 12.11.2022 | 13:03
isr wieder da. Vorsicht vor seinen häufig falschen und unqualifizierten Antworten.
Abschlägeam 12.11.2022 | 13:34
Das ist unerheblich. Denn nicht der Arbeitgeber/Dienstherr berechnet die Zeiten, die später bei Renten-/Pensionsansprüchen 'angerechnet' werden, er meldet nur die Zeiten und Beiträge und den Versichertenstatus. Diese entweder an die DRV (vor der Verbeamtung) oder danach dann an die entsprechende Beamtenpensionsdingdsakasse, welche auch immer genau zuständig ist (gibt ja unterschiedliche Beamtenversorgungen). Es ist also nicht nachvollziehbar, weshalb Sie diese Nachfrage stellen.
Schadeam 12.11.2022 | 13:45
Für die DRV ist das eine ganz normale Beitragszeit, die die (Regel)Altersrente dann ganz normal steigert. In wie weit sich Ihre Beamtenpension dadurch reduziert erfragen Sie bei der Stelle von der Sie Ihre Pension erhalten werden.
Dieteram 14.11.2022 | 17:10
An alle ein ganz herzliches Dankeschön!
W°lfgangam 14.11.2022 | 19:18
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
...mir schon, insbesondere wegen der 'Doppelanrechnung' ← Auswirkungen dazu. Egal, Pension und Rente lässt man sich da erklären, wo beide Fäden zusammenlaufen und aufgedröselt werden können - und daraus eine gemeinsame 'Strategie' entwickelt werden kann. Gruß w.
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