In den Jahren 1986 bis 1988 absolvierte ich mein Referendariat. Danach wurde ich nicht in den Schuldienst übernommen.
Es fand für diese 2 Jahre eine " Nachversicherung" in der Rentenversicherung statt.
Diese wurde vom Landesamt für Besoldung an die Rentenversicherung gezahlt.
Danach war ich in der Wirtschaft mit "normalen" Rentenzahlungen tätig.
Im Jahr 2000 wurde ich doch noch in den Schuldienst übernommen und 2003 auch verbeamtet.
Ich werde im Jahr 2023 in den vorzeitigen Ruhestand gehen, bekomme dann also Ruhegehalt und ab Herbst 2025 auch noch Rente von
der Deutschen Rentenversicherung.
Meine Frage:
Sowohl in meinem Rentenverlauf als auch in der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten werden mir diese 2 Jahre Referendariat angerechnet.
Ist das korrekt, oder wird diese Zeit bei einem Verlauf gestrichen? Wo finde ich das schriftlich?