Hallo Gitta,
das Gesetzgebungsverfahren zur Grundrente bleibt vorerst abzuwarten.
Die Grundrente setzt voraus, dass Rentnerinnen und Rentner mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten haben.
Hierzu sollen folgende Zeiten zählen:
Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit,
Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen (diese können die jeweilige Rente erhöhen),
Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege (diese zählen bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeiten mit),
Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR).
Die Grundrente soll automatisch von der Rentenversicherung geprüft werden, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Für ergänzende Informationen zum Vorhaben folgen Sie folgendem Link:
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html#c26180