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Experten-Antwort

Wunderheilung nach Rentenantrag

von Yupp09.09.2019 | 00:28
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, nachdem ich im Januar einen EMR Antrag gestellt habe, wurde mir im Mai eine Reha angeboten. Die Begründung lautete: Grad der Erwerbsminderung noch nicht abschließend zu beurteilen. Den Reha Antrag habe ich sofort gestellt. Keine weitere Antwort erhalten. Zwei Monate später habe ich den Antrag auf Altersrente mit 63 unter Abzügen gestellt. Es kam zeitnah ein Brief der DRV, ob ich nun auf den EMR Antrag verzichte. Antwort meinerseits war natürlich nein. Kam zeitnah von der DRV die Ablehnung meines EMR Antrags mit der Begründung, dass ich voll erwerbsfähig sei. Abgesehen davon, dass ich diese fragwürdige Aktion nun meinem Anwalt übergeben habe, stellt sich für mich die Frage, ob hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. Sinn macht ? Diese gesamte Vorgehensweise der DRV ist schon mehr als seltsam.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yupp, der Verlauf Ihrer geschilderten Situation erscheint zugegeben erst einmal sehr merkwürdig. Die Rentenversicherung hat hier jedoch einige gesetzliche Regelungen beachtet und angewandt. Nach § 8, Abs.2 SGB IX, haben Leistungen zur Teilhabe (z.B. medizinische Reha) Vorrang vor Rentenleistungen. Somit kam es zu der zuerst geschilderten Abwandlung, dass man, statt über die Erwerbsminderungsrente zu entscheiden, Ihnen eine Reha angeboten hatte. Da Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist (welche jedoch recht lange war…!?) einen Antrag auf Altersvollrente gestellt haben, kommt die Ausschlussregelung des §12, Abs.1, Nr. 2 SGB VI zur Anwendung. Zum Verständnis, der Rententräger ist für die Durchführung der Reha-Maßnahme nur zuständig, wenn sich der Antragsteller noch im Berufsleben befindet. Mit dem Antrag auf die Vollrente wegen Alters kann Ihnen die medizinische Reha nicht mehr von der DRV bewilligt werden (Ausnahme ist eine onkologische Reha). Somit ist der Verlauf rechtlich fundiert, wenn auch für den Betroffenen nicht nachvollziehbar. Ihr Anwalt wird Sie bezüglich der möglichen Rechtsmittel beraten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sollten Sie noch in der Widerspruchsfrist liegen, können Sie natürlich gegen die Entscheidung der Rentenversicherung bezüglich Ablehnung der EM vorgehen. So wie Sie den Vorgang schildern, dürfte jedoch die zeitliche Frist vorbei sein. Aufgrund der Tatsache, dass Sie durch den Antrag auf Altersrente die Ausschlussklausel „herbeigeführt“ haben, springt der Ball bezüglich dem Grundsatz: „Reha vor Rente“ wieder in das „Feld“ des originären Rentenantrages. Hier hat nun, nach Ihrer Festlegung, dass Sie nicht auf die Feststellung der Erwerbsminderung verzichten, der Rententräger das Nichtvorliegen der Erwerbsminderung per Ablehnung mitgeteilt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid hätten Sie Widerspruch einlegen können. Der Rententräger hat bei Vorliegen der Voraussetzungen die höhere Rente zu leisten, so dass Sie davon ausgehen müssen, dass es nicht daran lag, dass die Rentenkasse Geld einsparen wollte, sondern der Tatsache geschuldet ist, dass die medizinische Einschätzung nicht zum Vorliegen der Erwerbsminderung geführt hat.

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3 Antworten

Yuppam 09.09.2019 | 14:01
Ich störe mich in keinster Weise daran, dass mir die Reha gestrichen wurde. Das ist nachvollziehbar. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar dass man mir im Mai mitteilt, meine Erwerbsminderung sei nicht abschließend zu beurteilen und kaum stelle ich den Antrag auf Altersrente bin ich wie durch ein Wunder voll erwerbsfähig. Wie kann das sein ? Liegt es vielleicht daran, dass mein EMR höher als die Altersrente ist ?
QQQam 09.09.2019 | 14:50
Fragen Sie doch einfach mal telefonisch nach wie das zustande gekommen ist. Sollte man Ihnen keine plausible Erklärung geben können sind weitere Schritte immer noch eine Möglichkeit. Schreiben Sie z.B. das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde an, dann sollen die sich das Ganze mal anschauen...
Yuppam 09.09.2019 | 20:38
Widerspruch und Antrag auf Akteneinsicht wurde termingerecht gestellt. Im Mai konnte der Grad meiner Erwerbsminderung nicht abschließend geklärt werden, aber mit Eingang des Antrags auf Altersrente war die Klärung sofort vorhanden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Deutsche Rentenversicherung
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