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Wunderheilung

von Brummbär04.05.2007 | 14:46
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, versuche es mal kurz zu fassen. Mein Mann (50/ 50% Schwerbeschädigt)hatte den Herzinfarkt- mit 2fachen Bypass/2001 u. im Sept. 2005 eine Aortendissektion mit Protheseneinsatz. Nun ist einige Zeit verstrichen, es geht ihm so weit so gut. Viele Beschwerden bestehen weiterhin; Vergesslichkeit, Erschöpfung und einiges mehr - damit versucht er immer noch klar zu kommen. Seit März 2007 wurde er durch die KK ausgesteuert aber nicht offiziell gesund. Erneut musste er sich beim AA melden. Diese haben- nach Aktenlage- entschieden das er wieder voll arbeitstauglich ist ( 8Std. tgl. leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ) aber nicht in seinem Beruf als Busfahrer. Es muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen obwohl ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht! Außerdem läuft ein Rentenantrag bzw. ab Jan. der Widerspruch auf die 1. Ablehnung. Aber das wird wohl noch dauern denn wie ihm immer wieder bei seinen Anrufen mitgeteilt wurde, sei er ja nicht der einzige und die dringlichen Fälle werden immer vorrangig behandelt! Er hat schon so oft angerufen. Beim heutigen Termin bei der Agentur wurden keine Einwände anerkannt, weder der Rentenantrag, gesundheitliche Probleme und schon gar nicht das er noch einen ungekündigten Arbeitsplatz hat. Nach Meinung des AA (Agentur für Arbeit! pah - ist es immer noch das Arbeitsamt - sind doch alle immer noch Beamte) zählt ohne wenn und aber das Amtsärztliche Gutachten und er muss sich vermitteln lassen. Auch wenn er dadurch seine ungekündigte Stellung nebst Kündigungsschutz hinschmeißen muss. Wenn er nicht bis zu dem neuen Termin seine Bewerbungsunterlagen beibringt, werden Leistungen gekürzt oder sogar ganz gestrichen! IST DAS GERECHT - ist man als Jahrzehntelanger Steuerzahler dieser Willkür so hilflos ausgeliefert? was soll man, was kann man nun tun? Mein Mann will sich so nicht erpressen lassen und überlegt sich nun, wieder arbeitsmäßig eingliedern zu lassen - nun fragt sich aber in wie weit uns das Amt bzw. auch die RV einen Strick draus drehen kann! was wird dann aus den AA-Leistungen der Rente? das Geld fehlt dann ja - weiß jemand etwas darüber oder hat selbst dahingehend Erfahrungen gemacht? Antworten wären prima! Viele Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Frau Brummbär,

gut das Sie hier die Situation für Ihren Ehemann schildern.

Es ist selbstverständlich nicht ganz einfach alle geschilderten und nicht geschilderten Aspekte zu werten und Ihnen die gewünschte Antwort zu präsentieren. Der Beruf Ihres Ehemannes ist sehr stressig und von den Gefahren im Straßenverkehr geprägt. Ob eine Fortsetzung dieser Beschäftigung nach einem Herzinfarkt und den genannten Beeinträchtigungen für alle Beteiligten erstrebenswert ist bezweifele ich. Leider dauern Widerspruchsverfahren bei Sozialleistungsträgern für den, der abwarten muss immer zu lange. Gut Ding braucht Weile, mitunter werden die ärztlichen Befunde von mehreren Gutachtern in Augenschein genommen. Widerspruchsausschüsse beraten nicht jeden Tag. Für Sie wichtiger ist jedoch, was können Sie tun, um auf dem aktuellen Stand zu sein? Machen Sie einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und dort mit einem/r sogen. Reha-Fachberater/Inn und erörtern Sie die Möglichkeiten für die denkbaren Eventualitäten. Diese Kollegen/Innen beraten kompetent und suchen nach einer akzeptablen Lösung.

Lassen Sie sich nicht entmutigen.

Mit freundlichem Gruß

11 Antworten

homeram 04.05.2007 | 15:55
Mit etwas haben Sie nicht recht: Der größte Teil der Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit sowie bei der DRV sind Angestellte. Beamte gibt es nur noch vereinzelt. Aber sobald jemand bei einer Behöre arbeitet ist er natürlich gleich ein Bemater. Und es sollte hier nicht immer jeder über Beamte schimpfen. Die haben es nämlich bei weitem auch nicht so leicht wie es oft dargestellt wird. Aber dass ist halt die typische Meinung von Leuten die keine Ahnung haben!!
KSCam 04.05.2007 | 15:52
und wo liegt das Problem? Sowohl Rentenversicherung als auch Agentur gehen momentan davon aus, dass leichte Vollzeitarbeit möglich ist, warum sträubt sich Ihr Mann sich zumindest in diesem Bereich zu bewerben? Was nützt ihm sein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, wenn es dort keine entsprechende Arbeit gibt? Was nützt ihm der Kündigungsschutz, wenn er seine bisherige Arbeit nicht machen kann? Wenn er Geld von der Agentur will, muss er sich halt "offiziell um Arbeit" bemühen. Und keine Angst: solange die Klage noch nicht entschieden ist, droht ihm wohl keine Neueinstellung (was andererseits ja auch nicht schlimm wäre, denn wenn er wirklich Arbeit finden würde, hätte sich ja die Klage erledigt, oder?) Meinen Sie ernstlich, dass ein Arbeitgeber Ihren Mann einstellt, wenn er weiß, dass seine potentielle neue Kraft eine Klage führt, weil sie nicht arbeiten kann? Versuchen Sie ruhig zu bleiben, das Ganze hat auf jeden Fall nichts mit Willkür, etc. zu tun
Antoniusam 05.05.2007 | 02:21
Der Name "Brummbär" passt zu Ihnen ! Im Übrigen kann ich "KSC" nur zustimmen ! (Worüber regen Sie sich überhaupt so auf ?)
Wissenderam 05.05.2007 | 23:21
"Wenn er nicht bis zu dem neuen Termin seine Bewerbungsunterlagen beibringt," Ihr Mann braucht einen Profi, der die Bewerbungen schreibt. Ein Profi wird im Sinne der Wahrheitspflicht die Behinderungen so verklausulieren, daß jeder Arbeitgeber Bescheid weiß, aber Ihrem Mann seitens der BA bzw. ARGE nicht nachzuweisen ist, daß er den Job nicht will (ausfüllen kann). Profis finden Sie bei den Sozialverbänden, Gewerkschaften und Betriebsräten ....
Antoniusam 06.05.2007 | 02:24
.....und was soll diese Trickserei ? Entweder man ist erwerbsfähig oder man ist es nicht !
Brummbäram 06.05.2007 | 19:58
Danke für Ihren Beitrag sie müssen noch eine Menge lernen ! Denn ich lebe noch trotz nur 4 Monate zugesagter Überlebenschance...und wenn sich meine Gattin oder ich mich aufrege das man mich als Person auf die lange Bank schiebt ist das nur all zu verständlich !Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und überlegen sie gut bevor Sie das nächste mal etwas zu Papier/Email bringen MfG Peter
Brummbäram 06.05.2007 | 20:02
Danke für Ihre geistreichen Zeilen über Beamte...Sie sollten sich mal die örtlichen Gazetten genauer durchlesen...Mit einem Nahmenswechsel verlieren die bereits dort arbeitenden Beamten ihren Status nicht. Und so wie Sie es mir bzw. meiner Gattin geschrieben haben halten Sie Leute wie mich die sich von die Sachbearbeitern(Beamte/Angestellte) behandeln lassen müssen wie der letzte Mist sowieso für immerwährende Nörgler. Sie sollten nur auf Beitrage schreiben von denen Sie etwas verstehen. Oder waren Sie schon 2 mal Tod und wurden zurückgeholt und mit einer Lebenserwartung von ca. 4 - 6 Monaten ausgestattet? MFG Brummbär
Brummbäram 06.05.2007 | 19:50
Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort. Da habe ich nur noch eine Frage: In wieweit kann der Berater mir helfen, hört die Rentenversicherung auf diese Leute oder ist das nur eine Institution um mich zu Denken anzuregen, wenn es aber um Entscheidungen geht, ist das Wort der Versicherungen ausschlaggebend. Wie verhält sich das. Haben die Berater ein Mitspracherecht und Einsicht in meine Akten? Ich hoffe das ich mich eigenermaßen ausgedrückt habe. Leider habe ich in vielen Situationen solche alibi- Möchtegern Berater kennengelernt. MfG Peter
Brummbäram 06.05.2007 | 20:11
Hallo und danke für die Zeilen...was meine Gattin ernst meint und was nicht ist hier nicht von Relevants ! Tatsache ist das ein Widerspruchverfahren bei der Rentenversicherung läuft und nach über einem halben Jahr nicht eine Reaktion von dieser gekommen ist. Ferner hat die Ärztin vom Arbeitsamt die über meine Gesundheit scheinbar entscheiden kann, vergessen oder nicht gewußt, das der Widerspruch beim Rentenversicherer immer noch läuft. Und weil darüber nicht entschieden ist, kann ich nicht neu vermittelt werden. Letztlich habe ich nur auf Anraten meiner Behindertenabteilung unserer Firma mich beim Arbeitsamt gemeldet und einen Antrag auf Alg.1 gestellt. So wie Sie sich ausgedrückt haben bin ich ein unwilliger, fauler Arbeitsloser der nicht arbeiten will und nur Geld kassieren will. Dagegen verwahre ich mich auf das aüsserste. Sie sollten bitte nur auf Beiträge antworten wenn Sie das nötige Wissen und Feingefühl in sich haben. MFG
§ XYZam 07.05.2007 | 09:53
Hallo Herr Brummbär, Ihre Situation ist leider wie die von 100.000 enden Versicherten in diesem unserem Lande.Wer als Arbeitnehmer krank ist oder wird ist ein Muster ohne Wert.Nur wer evtl.jung und leistungsfähug ist wird in dieser Gesellschaft gebraucht.Da kann der Gesetzgeber noch so viele Anstrengungen machen ( 50 + usw. ) aber ab 45 spätestens und dann noch krank ist man nicht mehr zu gebrauchen in der Arbeitswelt Deutschland.Zu Ihrem W.Verfahren kann man sagen es wird noch eine Zeit dauern bis man Ihnen per Bescheid traurig mitteilt,dass Ihr W.Spruch zurückgewiesen werden muss weil Sie noch in der Lage sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Tätigkeit ausüben zu können.Diese Tätigkeit kann inz.B.Pförtner oder Telefonist usw.bestehen.Dass es diese Tätigkeiten nicht wie Sand am Meer gibt,hat der Rentenversicherungsträger nicht zu vertreten.Klingt komisch iss aber so sagt die Maus im Fernsehen.Beamte sind in der Minderzahl bei den Rentenversicherungsträgern das mag sein.Aber!Sie bestimmen leider den Arbeitstag im Büro.Keiner in den höheren Etagen unseres Hauses ist ein Angestellter.Sie Herr Brummbär werden wohl Hartz Empfänger und danach dann doch Rentner weil es für Sie einfach nichts anderes mehr gibt.Sollten Sie die 45 schon überschritten haben erledigt sich das eh für Sie.Zum KSC bleibt zu sagen,dass der richtige KSC aufgestiegen ist.Dieser KSC wird das wahrscheinlich nicht schaffen. MfG § XYZ
----am 07.05.2007 | 12:27
Der Rehafachberater arbeitet mit der Rentenversicherung zusammen. Es gibt auch sog. Servicestellen für Rehabilitation. An diese können Sie sich wenden. Dort finden Sie Rehafachberater. Der RV-Träger hört auf diese!
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