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Experten-Antwort

Wunsch- und Wahlrecht Reha

von cassie03.10.2014 | 15:00
970 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Reha bewilligt bekommen, allerdings nicht in der Klinik, die ich ausgewählt hatte. Was ist besser: Widerspruch einlegen oder einen Umänderungsantrag stellen? Wenn ich letzteren stelle und er wird abgelehnt, kann ich dagegen widersprechen? Oder gilt der Widerspruch nur auf den Bescheid? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo cassie,

bitte stellen Sie unter Darlegung Ihrer Gründe einen Antrag auf Änderung der Reha-Klinik bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Die Reha-Sachbearbeitung wird dann überprüfen, ob die von Ihnen gewünschte Klinik, bewilligt werden kann.

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2 Antworten

KSCam 03.10.2014 | 20:26
Ein Änderungswunsch geht in der Regel schneller als ein Widerspruch. Sie sollten jedoch- so oder so - begründen, warum Sie nicht in die bewilligte Klinik wollen, sondern ins Haus XY. Gibt es für den Wunsch berechtigte Gründe? Außerdem sollte die Wunschklinik natürlich Ihre Haupterkrankungen auch behandeln können und von der DRV auch belegt werden....einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Klinik haben Sie nicht.
Christina Nowakam 03.10.2014 | 21:11
Hallo Cassie, warum muss es denn unbedingt die Wunschklinik sein, dort sind die Plätze eventuell für eine lange Zeit ausgebucht. Wer gesund werden will, dem ist die Rehaklinik egal, vorausgesetzt sie ist spezialisiert auf die entsprechende Erkrankung. UND - das hat die DRV ganz sicher berücksichtigt.
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