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Experten-Antwort

Wunsch-und Wahlrecht

von bast31.08.2010 | 13:01
2230 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine med.Reha bewilligt bekommen, jedoch nicht in der von mir gewuenschten Klinik. Dagegen moechte ich Widerspruch einlegen. " Meine " Klinik gab mir die Auskunft, dass sie von der DRV Bund und der DRV Nord ganz " normal " belegt wird, von der DRV Sued mit " Direktvertraegen ". Die DRV Sued ist fuer mich zustaendig und begruendet die Ablehnung der Klinik damit, dass sie diese Klinik nicht belegt!? Ich gehe davon aus, dass auch bei diesen " Direktvertraegen" die Kosten die Gleichen sind und das also kein Grund fuer eine Ablehnung sein kann???

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2010 | 15:14

Hallo "bast",

selbstverständlich steht es Ihnen frei Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich sind die Rentenversicherungsträger gehalten bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen des Versicherten zu entsprechen.

Der Rentenversicherungsträger ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.

Warum nun Ihr Rentenversicherungsträger Ihrem Klinikwunsch nicht entsprochen hat, kann im Rahmen des Forum nicht geklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, anstelle eines Widerspruchs kurzfristig Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und zu klären, ob eine Umeinweisung in Ihre Wunschklinik möglich ist bzw. um Angabe der Gründe zu bitten, warum eine Einweisung in Ihre Wunschklinik nicht erfolgen kann.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ihr Experte

3 Antworten

bastam 31.08.2010 | 19:38
Nachfrage: Gibt es denn noch eine Unterscheidung zwischen DRV Nord, Bund , Sued , bei der Auswahl einer Klinik?
KSCam 31.08.2010 | 19:58
Die DRV Bund ist die ehemalige BfA, die DRV Nord der Zusammenschluss mehrerer LVAen (Hamburg, Schl-Holst, Mek-Pomm,) Eine DRV Süd gibt es nicht - sehr wohl aber eine DRV Bayern Süd.......bitte genau zitieren, dann weiß man auch, was Sie meinen :-) Und jeder RV Träger hat eigene Kliniken, eigene Belegungsverträge, etc. Und da kann ein süddeutscher Träge schon anders entscheiden als einer im Norden , in Mitteldeutschland, bzw. im Rheinland. Ob Ihre Wunschklinik besser ist als die vorgeschlagene weiß ohnehin keiner, oder können Sie das vergleichen? Theoretisch könnten Sie also mit Ihrem Widerspruch sogar ein Eigentor schießen und in die "schlechtere Wunschklinik" kommen.....
bastam 01.09.2010 | 12:59
Also danke fuer die Antwort-aber wenn ich die Strukuren der DRV so gut kennen wuerde, wuerde ich ja nicht nachfragen. Und meine Wunschklinik kenne und schaetze ich aus der Vergangenheit.
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