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Experten-Antwort

wunschrehaort nicht genehmigt

von tanja risser15.04.2011 | 22:03
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4 Antworten

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bin seit 88 an skoliose nach harrington versteift. habe jetzt dadurch verschleiss an der restl. WS. Seit Nov 2010 habe ich unerträgl. Schmerzen und bin krank. Eine Reha wurde genehmigt, aber in eine andere Klinik. Meine Schmerzen und Verschleiss werden ausschliesslich durch die versteifte WS produziert. In Sobernheim sagte man mir, nur eine Kat.-Schroth Therapie würde mir auf Dauer helfen, meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Habe sofort Widerspruch zu der Klinik eingelegt mit Arztbericht von Sobernheim. Der wurde innerhalb von 1 Tag abgelehnt mit der Begründung, die Klinik reiche für meine Ind. aus. In Sobernheim sagte man mir aber, das würde höchstens 3-4 Wochen eine Linderung bringen, danach würde alles wieder von vorne anfangen, da die Skoliose nicht behandelt wird sondern die Bandscheibenvorfälle. Was kann ich tun - ich soll innerhalb von 10 Tagen diese Reha antreten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die endgültige Entscheidung, ob Sie die Maßnahme in der bewilligten Einrichtung antreten, obliegt Ihnen. Wenn dem Widerspruch bereits abgeholfen wurde durch einen entsprechenden Widerspruchsbescheid steht Ihnen der Klageweg noch offen.

Eine Beurteilung, wie schnell die Klage dann bearbeitet werden kann, kann nicht gemacht werden.

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3 Antworten

Klemensam 16.04.2011 | 08:29
Wenn ihr Widerspruch jetzt abgelehnt wurde können Sie leider nur noch Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die Asklepios Klinik in Bad Sobernheim ist (zusammen mit ihrer Schwesterklinik in Bad Salzungen) führend in ganz Deutschland auf dem Gebiete der Behandlung von Skoliosen nach der Katharina Schroth Therapie. Und nur diese Therapieart verspricht bei Skoliosen auch eine langanhaltende Erleichterung und Besserung. Heilung ist ja bei dieser Erkrankung nicht möglich. Beide Kliniken haben Patienten nicht nur aus Deutschland sondern auch aus der Schweiz, Österreich, den Niederlanden und was weiss ich nicht woher. Chefarzt Dr. Kay Steffan kenne ich zufällig persönlich und schätze in sehr. Er ist quasi eine Koryphäe und DER Experte schlechthin auf dem Gebiet der Skoliose in Deutschland. Mich persönlich wundert die Entscheidung der RV allerdings grundsätzlich nicht besonders, da die RV über diesen Umstand offensichtlich immer noch nicht im Bilde ist. Das ist eine unglaubliche Schande und nicht zu verstehen ! Ich kann ihnen wirklich nur empfehlen sich auf nichts anderes einzulassen als auf eine Reha in Sobernheim oder in Bad Salzungen. Alles andere ist - höchstwahrscheinlich - nicht hilfreich. Hier noch ein Forum wo Sie alles zum Thema Skoliose und den beiden Kliniken ersehen und erfragen können ( falls Sie es noch nicht kennen ) : http://www.skoliose-info-forum.de/
Kämpferam 16.04.2011 | 19:29
Klagen bis der Arzt kommt :-) Die brauchen dass!!! Immer schön Kosten verursachen darin sind manche Sachbearbeiter große Klasse! Der Beitragszahler wirds schon richten!!!
tanja risseram 18.04.2011 | 15:18
Danke für Eure Antworten, vor allem von Klemens. Dr. Steffan hat mir geraten, nochmals Einspruch zu erheben zusammen mit dem Arzt, der den Rehaantrag ausgefüllt hat. Mir läuft die Zeit weg, da ich nächste Woche schon in die andere Klinik soll. Ist ja schön, dass der Papierkrieg meine Arbeitsfähigkeit aufs Spiel setzt. Ich weiss ganz genau, dass eine andere Klinik mir dauerhaft nicht helfen wird, mit Skoliose, bzw. das Flatbacksyndrom kennt sich keiner so gut aus wie Sobernheim oder Salzungen. Der erste Orthopäde stempelte mich als pyschosomatisch ab, deswegen hatte ich mich bei Dr. Steffan vorgestellt. Drückt mir die Daumen!
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