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Experten-Antwort

wurde doch nicht alles anerkannt??

von Olsche01.08.2011 | 19:54
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6 Antworten

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hallo ich verweise mal auf mein vorhergegangenes posting: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… dort wurde mir bestätigt das der gesammte verdienstausfall bezahlt würde. es handelt sich um die summe von über 800€ die vom arbeitgeber bescheinigt wurden. überwisen bekommen habe ich heute lediglich 254€. mit dem verwendungszweck verdienstausfall. wie kann das sein? müsste ich nicht den vollen betrag erstattet bekommen?? mfg olsche

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In diesem Forum können konkrete Fälle leider nicht umfassend und rechtsverbindlich geklärt werden.

Es wird eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger empfohlen.

Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie im übrigen Widerspruch einlegen.

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5 Antworten

-/-am 01.08.2011 | 22:19
Ihre Frage scheint mir telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung besser aufgehoben als hier. Kaffeesatzlesen ist keine Aufgabe der Experten hier.
Zaubärhaftam 01.08.2011 | 23:46
Leider sind alle Glaskugeln ausgefallen. Daher nehmen Sie das Ding mit dem Hörer und lassen es bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung einmal klingeln. Bei denen gibt es eine Akte, aus der sich die Berechnung ergibt. Funktioniert auch besser als die Glaskugel!
...am 02.08.2011 | 07:30
Zitat von Olsche anzeigenausblenden
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=17046 dort wurde mir bestätigt das der gesammte verdienstausfall bezahlt würde. es handelt sich um die summe von über 800€ die vom arbeitgeber bescheinigt wurden. überwisen bekommen habe ich heute lediglich 254€. mit dem verwendungszweck verdienstausfall. wie kann das sein? müsste ich nicht den vollen betrag erstattet bekommen?? mfg olsche
Wie Sie in dem oben zitierten post angegeben haben, werden die Kosten dem "Grunde nach" übernommen und erst nach der Reha abgerechnet. Da stand noch nichts von gesamten Verdienstausfall. Wenn der Verdienstausfall so viel geringer ist als der von Ihnen beantragte, dann sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzten und erklären lassen wo der Rest geblieben ist. (Beachten Sie, dass nur unbezahlte Freistellungen für den Verdienstausfall zu berücksichtigen sind - kein Urlaub, krank, Überstunden, ... - )
Olscheam 02.08.2011 | 14:50
hi habe telefoniert. die sachbearbeiterin war nicht da aber ein kollege. so wie es aussieht wurden die vollen tage an denen ich zuhause bleiben musste weil der sohn krank war nicht angerechnet. weil es der bearbeiterin nicht bekannt war. ich bin mir keiner schuld bewusst weil nirgens ein vermerk zu machen war warum volle betreuung nötig war. (oder ich habs übersehen) ich soll einen 2-3 zeiler verfassen in der das hervorgeht und an die bearbeiterin senden. das werde ich alsbald machen. mfg olsche
-/-am 02.08.2011 | 23:11
Und wieso dann der Umweg über hier, wenn sich mit einem Anruf der Sachverhalt klären läßt?
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