Hallo Uwes Sohn,
ich bin im Dezember 1951 geboren und offensichtlich interpretiere ich meine Rentenauskunft etwas anders, als Sie die Ihres Vaters.
Auf Seite 1 der Rentenauskunft steht :
- die Rente wegen Erwerbsminderung würde ...monatlich betragen, wenn von einem am .... eingetretenen Leistungsfall ausgegangen würde.
Nachdem, wie Sie ja selbst sagen, sind die letzten erfaßten Zeiten der Dezember 2013.
Die DRV bekommt die Daten am Jahresende übergeleitet, also können diese Daten von 2014 noch gar nicht verarbeitet sein.
Ganz sicher gaukelt Ihnen Niemand etwas vor !!!! Sie haben nur nicht richtig gelesen.
Weiter unter auf der ersten Seite steht unter Berücksichtigung von Rentenanpassungen und bei gleichem Einkommen, wie in den letzten fünf Kalenderjahren, würde die monatliche
Regelaltersrente ..... betragen.
Hier geht man von der Regelaltersgrenze aus und die ist nicht zu verwechseln mit der neuen abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren und 45 Wartezeitmonaten.
Unter dem Punkt K - Altersrente für besonders langjährige Versicherte, können Sie entnehmen, wie die Wartezeitmonate zum Stand Dezember 2013 erfüllt sind.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, steht dort bei Ihnen, ergibt sich folgendes :
Rentenbeginn 01.02.2015
JA - aber die Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt.Es fehlen noch 18 Monate. Unter der Anrechnung der 12 Kalendermonate des Jahres 2014 müsste Ihr Vater noch 6 Monate nach seinem 63 Geburtstag arbeiten um dann die abschlagsfreie Rente beanspruchen zu können.
Bei einer Altersrente ist der Zugangsfaktor immer 1,0 - bei anderen Renten hat er einen anderen Wert.