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WZ-Erfüllung ausschließlich durch geringfügige Beschäftigung

von Freak29.09.2009 | 09:14
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich einen Rentenanspruch ausschließlich aufgrund von geringfügigen Beschäftigungen realisieren? Anspruch haben doch eigentlich nur "Versicherte", oder?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Ausübung eines Minijobs wird der monatliche Bruttoverdienst von 400 Euro monatlich nicht überschritten (geringfügige Beschäftigung). Während der geringfügigen Beschäftigung sind die Versicherten "versicherungs-

frei". Der Arbeitgeber zahlt 13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer. Durch diesen Minijob können Sie die Wartezeit erfüllen, indem Sie die Zahl der Arbeitsmonate in einem 400-Euro-Job durch drei teilen. Das Ergebnis entspricht ungefähr der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit für eine Rente erwirbt. Sie müssten also drei Jahre im Minijob arbeiten, damit Ihnen eine ähnliche Wartezeit angerechnet wird wie für ein Jahr mit Vollzeitbeschäftigung.

Es besteht jedoch auch für Sie die Möglichkeit auf Ihre "Versicherungsfreiheit" zu verzichten, indem Sie die verringerten Rentenbeiträge aus dem Minijob auf den vollen Beitrag von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Die fehlenden 4,9 Prozent werden Ihnen vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale geleitet. Durch das "Aufstocken" erwerben Sie vollwertige Pflichtbeiträge.

Insofern können Sie einen Rentenanspruch durch geringfügige Beschäftigungen realisieren.

Sie sollten sich diesbezüglich beim zuständigen Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.

12 Antworten

maderam 29.09.2009 | 10:26
Hallo Freak, ja es ist möglich, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, d.h. 4.9% aus dem Minijobentgelt zuzahlen. Somit hat man mit dem Pauschalbeitrag des AG eine versicherungspflichtig Beschäftigung MfG
Freakam 30.09.2009 | 05:33
Hallo Experte. Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass ein Anspruch auf Rente bei auschschließlich vorliegenden Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung trotz erfüllter Wartezeit NICHT besteht? Dass ich auf die Versicherungsfreiheit verzichten oder ggf. freiwillige Beiträge zahlen kann, ist mir bewusst. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Schadeam 30.09.2009 | 09:18
Nein, Einfach gesagt: aus dem (unaufgestockten) Minijob entstehen pro Jahr einige Monate, die für die Wartezeit zählen. Wenn man den Minijob lange genug macht, kann man allein dadurch die 60 Monate Mindestversicherungszeit erfüllen, ohne je einen einzigen Cent eingezahlt zu haben. Vom Wert her ist das aber auch eine Rente, die man in der Pfeife rauchen kann und sicher nciht ins Gewicht fällt....20 Jahre im unaufgestockten Minijob ergeben ungefähr 60 € Rente.
????am 30.09.2009 | 13:53
Hmm, also der Experte hat doch folgendes geschrieben : Insofern können Sie einen Rentenanspruch durch geringfügige Beschäftigungen realisieren. Ist eigentlich unmissverständlich. Warum sie jetzt schreiben, das es nicht für einen Anspruch reicht, erschliesst sich für mich nicht wirklich.
Freakam 30.09.2009 | 17:09
Ohne Austocken bin ich doch kein "Versicherter", wenn mich nicht alles täuscht. Grundvoraussetzung für jede Rente ist jedoch getreu dem Gesetzeswortlaut, dass man "Versicherter" ist. Wieso hab ich dann trotzdem Anspruch?
Freakam 30.09.2009 | 17:08
Der Experte hat geschrieben, dass man durch "Aufstocken" einen Rentenanspruch realisieren kann. Die Frage war jedoch, ob dies auch ohne "Aufstocken" möglich ist.
Stefanam 30.09.2009 | 22:30
Auch wenn bisher nur von Ihrem Arbeitgeber Beiträge gezahlt wurden sind Sie "Versicherter". Es besteht somit ein Rentenanspruch wenn Sie die 5 Jahre Beitragszeiten zusammenbekommen. Mit Aufstocken dauert das eben 5 Jahre und ohne 15 Jahre (ungefähr) .
????am 01.10.2009 | 12:21
Insofern können Sie einen Rentenanspruch durch geringfügige Beschäftigungen realisieren Das war der Satz des Experten. Ich finde in diesem Satz nirgendwo das Wort aufstocken???Bitte teilen sie mir mit, wo in diesem Satz genau das Wort aufstocken steht. Der Experte hat unmissverständlich mitgeteilt, das durch eine geringfügige Beschäftigung ein Rentenanspruch realisiert werden kann.Die Wartezeit zu erfüllen dauert nur länger, da die Monate nur anteilmäßig zählen.
Freakam 02.10.2009 | 07:11
Hallo Stefan, haben Sie da eventuell auch ne Rechtsgrundlage für mich? Es klingt für mich einfach unplausibel, dass ich einerseits versicherungsfrei und zugleich Versicherter sein soll.
Freakam 02.10.2009 | 07:10
Wenn ein Satz mit der Einschränkung "Insofern" beginnt, lohnt es sich, auch die vorherigen Sätze zu lesen. ;-)
Tschackaam 02.10.2009 | 09:16
Hallo Freak, Vorschrift: § 76 b SGB VI da steht alles drin, was Sie wissen möchten! LG Tschacka
????am 02.10.2009 | 08:22
genau, man sich den Beitrag des Experten komplett durchliest, wird zweifelsfrei deutlich, das man ausschliesslich durch einen minijob, einen anpruch realisieren kann. versuchen wie es nochmal, vielleicht nicht direkt alles auf einmal lesen, so jede halbe stunde einen absatz. dann verstehn sie das;-))) bin ich mir sicher...
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