Schönen guten Tag,
folgende generelle Frage; zählen ALG1 Bezugszeiten zu der Mindestversicherungszeit von 60 Monaten?
Merci vorab!
Grüße
Marco
Schönen guten Tag,
folgende generelle Frage; zählen ALG1 Bezugszeiten zu der Mindestversicherungszeit von 60 Monaten?
Merci vorab!
Grüße
Marco
Ja, Zeiten mit Bezug von ALG 1 zählen mit für die 60 Monate, da in dieser Zeit eine Pflichtversicherung besteht.
Das gilt aber nur für Zeiten des Bezugs von ALG 1 vom 01.07.1978 bis 31.12.1982 und ab 1992. Die übrigen Zeiten des Bezugs von ALG 1 sind "nur" Anrechnungszeiten und zählen nicht für die Wartezeit von 60 Monaten.
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