Hallo snowwhite44 ,
für eine Rente wegen Erwerbsminderung beträgt die Wartezeit nur 60 Monate und nicht 15 Jahre. Weiterhin müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Schulzeiten sind frühestens ab Vollendung des 17. Lebensjahres als beitragsfreie Anrechnungszeiten anzuerkennen. Sie zählen aber nicht bei der Wartezeit von 60 Monaten mit. Nach § 43 Abs 4 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch können Schulzeiten allenfalls zu einer Verlängerung des oben genannten 5 Jahreszeitraums führen.