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Experten-Antwort

zählen angerechnete Schulzeiten für die Erwerbsminderungsrente mit ?

von snowwhite4407.10.2014 | 10:56
740 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zum 01.08.1998 eine Ausbildung gemacht und bin seitdem durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Im Mai 2013 war ich erstmals bis November 2013 krank. Dann habe ich ca. eineinhalb Monate gearbeitet und bin im Januar 2014 wieder erkrankt wegen der selben Sache. Habe ich die 15 Jahre versicherungszeit die benötigt wird erfüllt ? Ich habe mir zwei Jahre Schulzeiten anrechnen lassen. Die sind aber ohne Beiträge. Zählen diese Zeiten auch für die 15 Jahre ? Danke für die schnelle Hilfe !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo snowwhite44 ,

für eine Rente wegen Erwerbsminderung beträgt die Wartezeit nur 60 Monate und nicht 15 Jahre. Weiterhin müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Schulzeiten sind frühestens ab Vollendung des 17. Lebensjahres als beitragsfreie Anrechnungszeiten anzuerkennen. Sie zählen aber nicht bei der Wartezeit von 60 Monaten mit. Nach § 43 Abs 4 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch können Schulzeiten allenfalls zu einer Verlängerung des oben genannten 5 Jahreszeitraums führen.

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1 Antworten

Schadeam 07.10.2014 | 11:54
Welche 15 Jahre meinen Sie? Für eine EM Rente reichen doch 5 Jahre....
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