Zählen Anrechnungszeiten zur 5 J. Wartezeit

von
Rassy

Ich bin Jahrgang 1941 und jetzt im Ruhestand. Mit Lehre und Angestelltenzeit betragen meine Beitragszeiten 52 Monate; danach Selbständigkeit. Es fehlen also noch 8 Monate. Vor Beginn der Lehrzeit - aber nach dem 17. Labensjahr - habe ich noch 10 Monate Handelsschule bis zum Abschluß absolviert. Meine Fragen: a) Zählen diese 10 Monate zur Anrechnung bei der Wartefrist? b) wenn nicht: lohnt es sich, darüber nachzudenken, einen Minijob o.ä. anzunehmen, um die Wartezeit zu erfüllen? c) wie gering kann eine solche Rente denn schätzungsweise ausfallen.
MfG Rassy

von
Schade

a) nein

b)wenn Sie morgen einen Minijob annehmen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten, wären die 60 Monate im März voll und die Rente könnte im April 2009 beginnen.

C) Sie könnten von Januar 08 bis Ausgust 08 freiwillige Beiträge zahlen und hätten bereits ab 01.09.08 den Rentenansruch. Der Mindestbeitrag beträgt mntl 79,60 €.

Die zu erwartende Rentenhöhe erfragen Sie bitte direkt beim RV träger.

Nach Erhalt der Antwort können Sie sich ausrechnen, ob es sich lohnt.

(Die Rente bei der Minijobvariante wäre dann ab April in etwa genauso hoch, die Zahlung fällt jedoch geringer aus.

von
Schiko.

Hier führen mehrere wege nach rom. Sie bekommen also noch
keine gesetzliche rente, da die sechzig monate mindestbeitrags-
zeit nicht erfüllt sind.
Kaum vorstellbar , dass sie keine unterlagen haben aus denen der
verdienst für die 52 monate ersichtlich ist, also auch keine konto-
auskunft die sie unter angabe der versicherungsnummer bei der
deutschen rentenversicherung- auch im internet- sofort anfordern
sollten.
Schulzeiten zählen nicht für die fehlenden acht monate.Es besteht
aber jederzeit die möglich einen 400 minijob anzunehmen, es
können auch weniger sein, mindestens aber 155 brutto im monat.

Damit aber dies vollwertige beiträge sind müssen sie gegenüber
den arbeitgeber den verzicht auf die versicherungsfreiheit beantragen,
deutsch ausgedrückt, 4,90 % = 19,60 eigenbeitrag monatlich leisten, damit
der beitragssatz von 19,90 % erreicht wird. Bei nur 155 monatlich sind es
eben nur 7,60 zuzahlung x 8 60,80, glaube dies lohnt sich,
Dieser beitrag für 8 monate bringt ihnen eine rentensteigerung von 3,39,
ist also mehr mittel zum zweck.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Den Ausführungen in den Beiträgen von Schade und Schiko können wir nur zustimmen. Die Wartezeit von 5 Jahren können Sie nur mit Beitragszeiten erfüllen. Schulzeiten bleiben unberücksichtigt. Die einfachste Variante wäre von Januar bis August 2008 acht freiwillige Beiträge ( Mindestbeitrag 79,60 Euro - Aufwand insgesamt: 636,80 Euro ) einzuzahlen und im Anschluss ab September die Alterrente zu beantragen.

Durch die Ausübung eines Minijobs könnten Sie auch noch die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Ob sich dies rechnet? Das kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung mitteilen. Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Danach können Sie Ihre Entscheidung treffen, ob Sie von der Einzahlung freiwilliger Beiträge Gebrauch machen wollen oder nicht. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

von
Rosanna

"Es besteht
aber jederzeit die möglich einen 400 minijob anzunehmen, es
können auch weniger sein, mindestens aber 155 brutto im monat."

Schiko, das ist ein bißchen falsch ausgedrückt... Es kann auch bei einem Minijob von z.B. 100,- EUR auf die Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Dann wären aber vom Vers. mtl. 15,85 € zu zahlen (19,9 % RV-Beitrag = 30,85 €, abzüglich AG-Anteil 15 % = 15,00 €, ArbeitNEHMERanteil = 15,85 €).

Nur: bei einem Minijob AB 155,- € ist der Eigenanteil des Arbeitnehmers NIEDRIGER, weil dann vom AN nur 4,9 % RV-Beitrag gezahlt werden muß. Der Anteil aus dem Mindestbeitrag von 30,85 € bei einem geringeren Verdienst als 155,- € ist dann höher als die üblichen 4,9 %.

MfG Rosanna.

von
Rosanna

SOFERN Sie keine weiteren Beiträge einzahlen wollen - auf welche Art auch immer - und die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllen, können Sie sich die Beiträge gemäss § 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI erstatten lassen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Formulare > Versicherung > Erstattung von Beiträgen.

Sie sollten sich aber vorher - wie bereits mehrfach erwähnt - unbedingt beim RV-Träger beraten lassen, wie hoch die Regelaltersrente bei einer Einzahlung von 8 Beiträgen wäre. Vielleicht gibt´s zumindest ein kleines mtl. Taschengeld. ;-))

MfG Rosanna.

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