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Experten-Antwort

Zaehlen Auslandszeiten in Belgien fuer die abschlagsfreie Rente mit 63?

von Hans-Juergen Mandt06.04.2014 | 18:19
1810 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich bin deutscher und habe 33 Jahre in Deutschland -ohne Fehlzeit- gearbeitet und Rentenbeitraege bezahlt. Vor 10 Jahren bin ich nach Belgien ausgewandert und ebenfalls ohne Fehlzeit angestellt. 2017 werde ich 63 und haette dann 46 Jahre gearbeitet. Ich moechte dann zurueck nach Deutschland ziehen. Nun meine Frage: Kann ich dann in Deutschland mit 63 ohne Abzuege in Rente gehen, vorausgesetzt das neue Gesetz wird verabschiedet? herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von Schade ist korrekt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Was in der Schweiz der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, zählt auch mit. Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, hat auf dem Vertragswege jedoch annähernd den gleichen Status wie EU-Staaten.

Sofern man aus mehreren EU-Ländern und der Schweiz Rentenansprüche erworben hat, beantragt man die Leistung beim RV-Träger im Wohnland. Von dort werden ergänzende Angaben angefordert und der Antrag an den/die ausl. RV-Träger weiter geleitet.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Die Ansprüche können in der Tat zeitlich auseinanderfallen. Für die schweiz. Ansprüche werden Sie aus der Schweiz bereits eine Auskunft erhalten haben. Für die deutsche Rente dürfte das passen. Sollten nicht ausschließlich Beschäftigungszeiten vorgelegen haben, sondern auch Arbeitlosigkeit, raten wir vorab zur schriftl Anfrage ob zum Ende der ATZ die 540 Monate auch wirklich vorliegen.

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4 Antworten

Schadeam 06.04.2014 | 23:18
Arbeitszeiten in einem anderen EU Staat zählen mit. Jahrgang 54 soll jedoch erst mit 63+4 abschlagsfrei gehen können. Wegen der belgischen Rente fragen Sie dort nach.
Hans-Juergen Mandtam 07.04.2014 | 19:25
Vielen herzlichen Dank fuer die schnelle und zudem auch noch positive Antwort. Ich bin von diesem Forum sehr beindruckt. Mit den besten Gruessen aus Belgien Hans-Juergen Mandt
Manfred Rocheltam 17.07.2014 | 11:13
Wie sieht es mit den Beschäftigungszeiten in der Schweiz aus? Zählen diese Zeiten für die Rente aus Deutschland ab 63 ohne Kürzung mit? Ich habe 21 Jahre in der Schweiz und 24 Jahre in Deutschland gearbeitet.
Manfred Rocheltam 17.07.2014 | 12:02
Vielen Dank für die superschnelle Antwort. Wenn ich Ihre Information richtig verstehe, kann ich (Geburtsjahr 1952) also die Rente aus der Schweiz ab dem 65. Lebensjahr (ohne Kürzungen) beziehen. In Deutschland kann ich nach der Beendigung der Freistellungsphase der Altersteilzeit Rente ab 63,5 Jahre ohne Kürzungen beantragen?
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