Hi Zusammen,
mich würde interessieren, ob die Zeit bei der Bundeswehr und Studienzeiten zu den 45 Jahren zählen, die für eine abschlagsfreie Rentenbemessung gezählt werden.
Ich selbst war nach Bundeswehr und Studium mit 28 Jahren ins Berufsleben eingetreten. Sollte zumindest das Studien nicht zu den 45 Jahren gezählt werden so kann ich niemals 45 Jahre Beschäftigungszeit nachweisen bis zum 67. Lebensjahr.
Darüber hinaus wäre es bei Nicht-Anerkennung der Studienzeiten so, daß selbst Personen, die mit 24 Jahren bereits ins Berufsleben eingetreten sind diese 45 Jahre nicht erreichen können.
Wäre schön es könnte jemand etwas dazu sagen, ob diese beiden Zeiten zu dieser 45 Jahre Bemessungsgrenze zählen oder nicht ?
Danke schon mal im Voraus,
Jürgen