Zählt das Arbeitseinkommen vor Rentenbeginn als Hinzuverdienst?

von
HoneySugar

Hallo an Alle,
Ich habe eine Frage bzgl. des Hinzuverdienstes.
Wenn man z. B. noch bis Juni in Vollzeit arbeitet und ab Juli volle Erwerbsminderungsrente erhält, zählt das Einkommen, welches man bis Juni hatte zum Hinzuverdienst dazu? Oder werden die 6.300,00 Euro erst ab Juli beachtet?
Und wie sieht es aus, wenn man wegen Krankheit einen Aufhebungsvertrag macht (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) und eine Abfindung erhält. Zählt die Abfindung dann als Hinzuverdienst?
Vielen Dank

Experten-Antwort

Hallo HoneySugar,

wird das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni oder eher (also vor dem Rentenbeginn) beendet, ist das aus dieser Beschäftigung erzielte Entgelt kein Hinzuverdienst..

Das Arbeitsentgelt aus einem nach Beginn der Rente (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis, das neben dem Rentenbezug ab Juli gezahlt wird, ist als Hinzuverdienst bei der Rente zu berücksichtigen.

Abfindungen, die als Ausgleich zum Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind kein Hinzuverdienst (z. B. Abfindungen nach §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz - KSchG - oder §§ 111, 112 und 113 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG). Etwas anderes gilt bei der Zahlung von vom Arbeitgeber noch geschuldeten rückständigen Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess. Auch Abgeltungen von Urlaubsansprüchen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Hinzuverdienst, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Beginn der Rente noch bestand.

von
HoneySugar

Zitiert von: Experte/in
Hallo HoneySugar,

wird das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni oder eher (also vor dem Rentenbeginn) beendet, ist das aus dieser Beschäftigung erzielte Entgelt kein Hinzuverdienst..

Das Arbeitsentgelt aus einem nach Beginn der Rente (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis, das neben dem Rentenbezug ab Juli gezahlt wird, ist als Hinzuverdienst bei der Rente zu berücksichtigen.

Abfindungen, die als Ausgleich zum Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind kein Hinzuverdienst (z. B. Abfindungen nach §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz - KSchG - oder §§ 111, 112 und 113 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG). Etwas anderes gilt bei der Zahlung von vom Arbeitgeber noch geschuldeten rückständigen Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess. Auch Abgeltungen von Urlaubsansprüchen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Hinzuverdienst, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Beginn der Rente noch bestand.

Vielen Dank liebes Expertenteam,

Wie verhält es sich mit einer Abfindung denn, wenn man vereinbart, dass bei Beginn einer Rente nach Tag X, eine Abfindung gezahlt wird. Mein Mann möchte noch versuchen, bis zu einem bestimmen Programmstart weiterzuarbeiten. Er hat bereits Pflegegrad 3 möchte es aber unbedingt versuchen. Wenn er das schafft, möchte ihm die Firma, aufgrund der Planungssicherheit, eine Abfindung zahlen. Wenn man das vertraglich festhält, dass nach Beginn einer Rente nach dem Tag X, eine Abfindung gezahlt wird, wäre es dann ein Hinzuverdienst?

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