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Zählt die Zeit während einer EM-Rente zu meiner Berufszeit?

von helmut03.02.2009 | 13:24
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich habe folgende wichtige Frage. Zur Zeit befinde ich mich noch in Krankengeld. Werde wohl einen Antrag auf EM-Rente auf Zeit stellen. Befinde mich in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Zählt die Zeit der EM-Rente zu meinem "Berufsleben". Sprich, wenn ich mich während der EM-Rentenzeit bewerben möchte, darf ich dann angeben, dass ich praktisch bis dato (zeit der Bewerbung) angestellt bin? Oder muß ich die Zeit der EM-Rente im Lebenslauf extra ausweiten? Wäre für mich sehr wichtig! Möchte nicht, dass ein neues Arbeitgeber weiß, dass ich mich in einer EM-Rente befinde! Wie wird das so geregelt? Danke helmut

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helmut,

dieses Forum ist für Fragen bezüglich des Sozialversicherungsrechts gedacht. Bei Ihrer Fragestellung handelt es sich um den Bereich des Arbeitsrechts, die von hier nur allgemein beantwortet werden kann.

Grundsätzlich sollte man bei Bewerbungen dem neuen Arbeitgeber wichtige Informationen zum bisherigen Lebenlauf nicht verschweigen. Es wird daher empfohlen eine Rechtsauskunft bei einem Experten für Arbeitsrecht einzuholen.

1 Antworten

Corlettoam 03.02.2009 | 13:34
Natürlich brauchen und sollten Sie keinesfalls ihre EM-Rente auch nur erwähnen. Wenn Sie sich in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis befinden, zählt natürlich die Zeit einer Berentung und/oder Erkrankung zum " Berufsleben " Auch bei einer Kündigung des Arbeitsverhätnisses ( innerhalb einer EM-Rente ) würde bis zum Ende der Kündigungsfrist - also dem Ende des Arbeitsverhältnisses - immer zum " Berufsleben " zugehörig bewertet. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und einer weiteren Berentung darüber hinaus, haben Sie natürlich dann eine Lücke in ihrem Berufsleben, was bei einer späteren Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz sicherlich Fragen des neuen Arbeitgebers aufwerfen würde.
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