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Experten-Antwort

zählt eine Reha zeitlich zum 78 wöchigen Krankengeldbezug dazu ?

von lady21.09.2012 | 15:31
4569 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin seit August 2012 krankgeschrieben und muß jetzt 6 Wochen zur Reha. Zählen diese 6 Wochen (die aber die DRV bezahlt) extra oder sind die in den 78 Wochen enthalten.?? Vielen Dank für eine Info.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Renaam 21.09.2012 | 15:53
Die 78 Wochen zählen ab Beginn der Erkrankung, einschließlich Lohnfortzahlung und Übergangsgeld und evtl. frühere Krankschreibungen wegen der gleichen Diagnose.
Polluxam 21.09.2012 | 15:46
Die Reha zählt zum 78-wöchigen Krankengeldbezug dazu.
Ernstam 21.09.2012 | 16:04
Der Kranklengeldbezugszeitraum läuft sogar bereits ab dem 1. Tag der AU durch. Ob dabei durchgehend Krankengeld bezogen wird oder eine andere Leistung ( wie z.b. zuerst Lohnfortzahlung durch den AG, Übergangsgeld etc. ) spielt keine Rolle.
Realistam 21.09.2012 | 22:53
Dann gibt es wieder erst Krankengeld für die gleiche Krankheit, wenn die dreijährige Blockfrist beendet ist. Wer Pech hat, bei dem sind das dann 1,5 Jahre. Das bedeutet, nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die erst wieder nach einem halben Jahr Arbeiten einsetzt, daß man danach ohne Krankengeld da steht. Alles Fallstricke, über die sich Beamte keine Gedanken machen müssen, die können jahrelang bei vollen Bezügen!!!!! Zuhause bleiben. Realist
Beamteram 22.09.2012 | 10:00
" Alles Fallstricke, über die sich Beamte keine Gedanken machen müssen, die können jahrelang bei vollen Bezügen!!!!! Zuhause bleiben." Und das ist auch gut so. Viele Grüsse Beamter
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