Hallo Wolfgang,
die Kennzeichnung des Praktikumsemesters als Zeit der beruflichen Ausbildung kann unter Umständen tatsächlich zu einer etwas höheren Rente führen.
Ob dies in Ihrem Fall tatsächlich so ist, kann hier im Forum nicht beurteilt werden, da wir Ihren Versicherungsverlauf nicht kennen.
Grundsätzlich werden Zeiten einer beruflichen Ausbildung, einer Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für insgesamt höchstens drei Jahre bewertet, vorrangig beitragsfreie Zeiten einer Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Bitte reichen Sie eventuelle Nachweise zum geschilderten Sachverhalt bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Dieser wird dann prüfen, ob das Praktikumssemester als berufliche Ausbildung zu kennzeichnen ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung