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Zahlstellenverfahren bei Betriebsrenten

von Michael Bölter24.05.2007 | 10:56
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir sind eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen (Betriebsrenten). Bisher wurden neben diesen Renten auch Renten aus der sog. VVA (ehem. Versorgung des öffentlichen Dienstes) vom Landesverwaltungsamt Berlin gezahlt. Wir werden ab 01.01.08 diese Zahlungen an unsere ehemaligen Mitarbeiter selbst durchführen. Meldungen werden wir unter der bereits existierenden Zahlstellennummer vornehmen. Obwohl es sich hier um Bestandsrentner handelt, beabsichtigen wir, unter unserer bestehenden Zahlstellennummer den Beginn 01.01.2008 und die Höhe des Versorgungsbezuges unter dem Meldegrund 1 der jeweiligen Krankenkasse mitzuteilen. Können Sie diese Vorgehensweise bestätigen oder ist noch mehr zu veranlassen? MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Michael Bölter,

dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Die von Ihnen gestellte Frage ist eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Grundsätzlich sind Betriebsrenten krankenversicherungspflichtig. Wir möchten Sie daher bitten, sich zur Klärung Ihres Sachverhaltes an die gesetzliche Krankenversicherung zu wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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