Hallo,
wie schon in der Überschrift zu sehen: Zahlt man während des Übergangsgeldbezugs bei einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein?
Hallo,
wie schon in der Überschrift zu sehen: Zahlt man während des Übergangsgeldbezugs bei einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein?
... Zahlt man...
Du wirst mit Sicherheit nichts zahlen.
Die Solidargemeinschaft wird's schon richten.
wie schon in der Überschrift zu sehen: Zahlt man während des Übergangsgeldbezugs bei einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein?
Hallo,
man ist dazu verpflichtet (Pflichtbeiträge). In Deinem Versicherungslauf entsteht keine Lücke.
Mfg
Hallo, Egon,
erhalten Sie während der LTA sozialversicherungspflichtige Entgeltersatzleistungen, z.B. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung, werden aus diesen Leistungen u.a. Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Diese Zeiten des Leistungsbezugs werden in Ihrem Versicherungsverlauf dokumentiert. Aufgrund der Beitragspflicht erhöhen sich auch während der Ausübung der LTA Ihre Rentenanwartschaften. Eine Lücke entsteht dann grds. nicht.
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