Zahlt man während beruflicher Reha Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein?

von
Egon Bader

Hallo,

wie schon in der Überschrift zu sehen: Zahlt man während des Übergangsgeldbezugs bei einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein?

von
petra

Zitiert von: Egon Bader

... Zahlt man...

Du wirst mit Sicherheit nichts zahlen.

Die Solidargemeinschaft wird's schon richten.

von
Re

Zitiert von: Egon Bader
Hallo,

wie schon in der Überschrift zu sehen: Zahlt man während des Übergangsgeldbezugs bei einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung ein?

Hallo,

man ist dazu verpflichtet (Pflichtbeiträge). In Deinem Versicherungslauf entsteht keine Lücke.

Mfg

Experten-Antwort

Hallo, Egon,

erhalten Sie während der LTA sozialversicherungspflichtige Entgeltersatzleistungen, z.B. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung, werden aus diesen Leistungen u.a. Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Diese Zeiten des Leistungsbezugs werden in Ihrem Versicherungsverlauf dokumentiert. Aufgrund der Beitragspflicht erhöhen sich auch während der Ausübung der LTA Ihre Rentenanwartschaften. Eine Lücke entsteht dann grds. nicht.

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