Hallo zusammen,
ich habe vor einer Woche die Bewilligung einer vollen EU-Rente von meinem Rentenversicherer erhalten. Rückwirkend vom 01.06.2013 bin ich zunächst bis zum 31.08.2014 voll Erwerbsunfähig.
Nach meiner Aussteuerung durch die Krankenkasse im September 2013 habe ich vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld bekommen.
Nun meine Frage: Die Rentenversicherung bezahlt meine Rente ab den 01.02.14. Ich habe von der Arbeitsagentur ein Schreiben bekommen, dass sie die Zahlung des Arbeitslosengeldes nun zum 21.01.2014 einstellen.
Meine Frage ist nun, ist dies rechtens? Zwischen dem Arbeitslosengeld und der Rente besteht eine Differenz von rund 250 Euro, die ich Rente weniger habe. Somit würde ich schon noch den gesamten Januar das Geld bekommen.
Viele Dank schon einmal für Euren Rat.
Paul