Guten Morgen Manne,
wenn am 04.06.2019 der Rentenbescheid erteilt wurde, war der Termin zur Aufnahme der maschinellen Zahlung der ersten Monatsrente für den 30.06. bereits verstrichen. Hieraus ergibt sich der Nachzahlungsbetrag für den Juni.
Warum die Rente erst mit Bescheid vom 04.06.2019 berechnet wurde, kann ich nur vermuten: haben Sie auf die Hochrechnung der Beiträge für die letzten 3 Monate vor dem Rentenbeginn verzichtet? In dem Fall kann die Rente erst berechnet werden, wenn die Entgeltmeldung für die Zeit bis 31.05.2019 vom Arbeitgeber übermittelt wurde.
Dass die Rentenversicherung die Nachzahlung einbehalten hat, obwohl Sie keine Leistungen Dritter beziehen oder bezogen haben, war vermutlich ein Irrtum. Rufen Sie unter der im Rentenbescheid angegebenen Rufnummer direkt bei der zuständigen Stelle an und erklären Sie, dass keine Erstattungsansprüche bestehen. Dann wird die Junirente vermutlich in Kürze überwiesen.
Eine bewusste Verschleppung liegt ganz sicher nicht vor, denn der Rententräger muss ja das Geld nachzahlen, hätte also keinen Nutzen davon.
Die Einschaltung eines Anwalts zur Klärung bleibt Ihnen natürlich unbenommen. Aber meiner Meinung nach können Sie die Angelegenheit auch wie oben beschrieben selbst klären und damit weitere (Anwalts-)Kosten vermeiden.