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Experten-Antwort

Zahlung der ersten Rente?

von Manne23.06.2019 | 21:14
490 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, am 01.Febr dieses Jahres hatte ich über unseren Versichertenältesten meinen Rentenantrag für die Regelrente ab 01.06.2019 gestellt. Am 04.06.2019 erhielt ich den Rentenbescheid, dass meine Rente zum 01.06.2019 beginnt. Nun wird mir aber mitgeteilt, dass die erste Rente für den Monat Juli als Nachzahlung gilt, die vorerst nicht ausgezahlt würde. Vom Postservice erhielt ich tatsächlich auch die Mitteilung, das ich erst Ende Juli die erste Zahlung für den Monat Juli erhalten würde. Laut DRV müssten angeblich noch Ansprüche bei verschiedenen Stellen wie z.B. Krankenkasse, Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe etc. geklärt werden. 1. Wieso kann die erste Rente denn bereits bei der Übersendung vom Rentenbescheid am 04.06.2019 als Nachzahlung bezeichnet werden, wenn sie doch erst am 30.06.2019 fällig ist? 2. Ich komme aus einem langjährigen und geregelten Arbeitsverhältnis. Niemand hat Forderungen gegen bzw. an mich. Was soll so eine Begründung für die Nichtzahlung der ersten Rente und noch nicht einmal eine Info ob und wann diese erste Rente ausgezahlt wird. Wieder ein weiterer Grund die Rentenzahlung, die mittlerweile sowieo schon nachschüssig ist, zu verschleppen? Gemäß Paragr. 118 SGB VI muss die Zahlung der Rente am letzten Werktag des Fälligkeitsmonats überwiesen sein. Ich habe nun die DRV mit dem online-Zugang per "ePost" darauf hingewiesen, dass wir als Familie mit zwei Kleinkindern Verbindlichkeiten haben und ich sofort ein Anwalt einschalte, wenn die erste Rentenzshlung am letzten Werktag im Juni nicht erfolgt ist. Für mich ist dieses Verhalten nicht erklärbar! Vlt. hatte jemand auch schon solche Erfahrungen mit der DRV gemacht. Ich würde mich über eine Info freuen Gruss M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Manne,

wenn am 04.06.2019 der Rentenbescheid erteilt wurde, war der Termin zur Aufnahme der maschinellen Zahlung der ersten Monatsrente für den 30.06. bereits verstrichen. Hieraus ergibt sich der Nachzahlungsbetrag für den Juni.

Warum die Rente erst mit Bescheid vom 04.06.2019 berechnet wurde, kann ich nur vermuten: haben Sie auf die Hochrechnung der Beiträge für die letzten 3 Monate vor dem Rentenbeginn verzichtet? In dem Fall kann die Rente erst berechnet werden, wenn die Entgeltmeldung für die Zeit bis 31.05.2019 vom Arbeitgeber übermittelt wurde.

Dass die Rentenversicherung die Nachzahlung einbehalten hat, obwohl Sie keine Leistungen Dritter beziehen oder bezogen haben, war vermutlich ein Irrtum. Rufen Sie unter der im Rentenbescheid angegebenen Rufnummer direkt bei der zuständigen Stelle an und erklären Sie, dass keine Erstattungsansprüche bestehen. Dann wird die Junirente vermutlich in Kürze überwiesen.

Eine bewusste Verschleppung liegt ganz sicher nicht vor, denn der Rententräger muss ja das Geld nachzahlen, hätte also keinen Nutzen davon.

Die Einschaltung eines Anwalts zur Klärung bleibt Ihnen natürlich unbenommen. Aber meiner Meinung nach können Sie die Angelegenheit auch wie oben beschrieben selbst klären und damit weitere (Anwalts-)Kosten vermeiden.

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2 Antworten

Cosimaam 23.06.2019 | 22:36
Ja, dass dürfte völlig normal sein, wie es bei Ihnen gerade gehandhabt wird. Der Postrenten-Service, der Ihre Rente zustellt, benötigt einen Vorlauf von 6 Wochen. Somit wird das Ganze im bei Gewährung zum 01.Juni im Juli und somit als Nachzahlung zum Tragen kommen. Die Nachfrage bei anderen Stellen zwecks Ansprüchen geht i. d. R. schnell über die Bühne (wenn jemand Geld zu bekommen hat, ist er schnell dabei. Ein Weg wäre für diese Zeit ein Darlehen vom Sozialamt, aber auch das kann sich im Nachhinein als schwierig erweisen. Das wäre dann quasi eine Stelle, die was kriegen würde. Am besten versucht man, die Zeit selbst zu überbrücken (Ersparnisse, etc.).
Manneam 01.07.2019 | 09:54
Danke an alle für die Info! Der Grund für die Verzögerung lag wohl bei der Übermittlung der DFÜ-Meldedaten vom AG für die Sozialversicherungen, die aus nicht erklärlichen Gründen für den letzten Arbeitsmonat Mai nicht bei der Krankenkasse angekommen wären, obwohl diese Meldung zeitgleich mit der Meldung für die Monate Jan-Apr gesendet wurden. Erst als ich nun Ende Juni reklamierte, ist dies aufgefallen. Die DRV konnte mich gem. ihrer Information deshalb bei der KV + PV nicht als gesetzlich versichert zuordnen. Mittlerweile hat dieser Vorgang formal nun 2 Monate Nachzahlungen für Juni + Juli erzeugt. In tel. Rücksprache mit der DRV wird das allerdings in Kenntnis der Sache und mittlerweile Eingangsmeldung seitens der Krankenkasse nun relativ zeitnah abgewickelt. Das digitale Zeitalter klappt halt immer noch nicht perfekt. Gruss Manne
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