Zahlung der Rente

von
Helfer

Wenn man kein Girokonto hat und auch nicht in der Lage ist, ein Neues zu eröffnen, kann man sich dann die Rente per Scheck bzw. Postanweisung auszahlen lassen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

von
MSCU

Guthabenkonto

Ein Bürgerkonto für alle

Das eigene Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist im Beruf wie im Privatleben unverzichtbar geworden. Profitieren Sie vom Guthabenkonto Ihrer Sparkasse, denn es eröffnet Ihnen viele Vorteile.
Ein Guthabenkonto bietet fast alle Funktionen eines Girokontos – Sie können Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder Lastschriften einlösen. Allerdings kann es nicht überzogen werden. Denn Aufträge werden nur ausgeführt, wenn das Konto gedeckt ist. Sie nehmen also am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil, können aber nicht ins Minus rutschen.

von
KroGo

Zitiert von: Helfer

Wenn man kein Girokonto hat und auch nicht in der Lage ist, ein Neues zu eröffnen, kann man sich dann die Rente per Scheck bzw. Postanweisung auszahlen lassen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Verstehe die Frage nicht so ganz..

Wo ist der Unterschied ? Zu irgendeiner Instition müssen sie doch eh... dazu wären sie in der Lage sich einen Scheck auszahlen zu lassen.. aber nicht ein Konto zu eröffnen ?

von
W*lfgang

Zitiert von: Helfer
kann man sich dann die Rente per Scheck bzw. Postanweisung auszahlen lassen?
Helfer,

ja, Antwort bereits hier:

"von Experte/in Experten-Antwort

RE: Rentennachzahlung per Postanweisung
Gemäß §119 SGB VI werden die Rentenzahlungen durch den Postrentenservice der Deutschen Post AG übernommen. Nur im Ausnahmefall (z.B. wenn kein Konto vorhanden ist) kann dort die Auszahlung per Zahlungsanweisung beantragt werden.
Diesen Antrag finden Sie entweder unter der Homepage des Postrentenservices oder in jeder Postfiliale."

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=21033

> Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Eine andere Person als Zahlungsempfänger benennen! Vordruck R985 ausfüllen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0985.html

Gruß
w.

von
Mona

Zitiert von: MSCU

Guthabenkonto

Ein Bürgerkonto für alle

Das eigene Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist im Beruf wie im Privatleben unverzichtbar geworden. Profitieren Sie vom Guthabenkonto Ihrer Sparkasse, denn es eröffnet Ihnen viele Vorteile.
Ein Guthabenkonto bietet fast alle Funktionen eines Girokontos – Sie können Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder Lastschriften einlösen. Allerdings kann es nicht überzogen werden. Denn Aufträge werden nur ausgeführt, wenn das Konto gedeckt ist. Sie nehmen also am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil, können aber nicht ins Minus rutschen.

Guthabenkonto würde ich nicht empfehlen... ist ganz schön teuer...

von
Andr*as

Zitiert von: MSCU

Zu irgendeiner Instition müssen sie doch eh... dazu wären sie in der Lage sich einen Scheck auszahlen zu lassen.. aber nicht ein Konto zu eröffnen ?

Man hat in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Es gibt zwar diesbezüglich seit 2013 eine Initiative des europäischen Parlaments, aber bisher noch ohne Erfolg.

Wer insolvent ist oder bei dem eine negative Kreditauskunft besteht, hat deshalb mitunter Probleme, ein Konto zu eröffnen.

Experten-Antwort

Wie Sie bereits der Antwort von W*lfgang" entnehmen können, werden vom Renten Service Zahlungen mit Zahlungsanweisung zur Verrechnung geleistet, wenn Sie keine unbare Zahlung wünschen. In diesem Fall werden Ihnen die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung als Brief zugesandt und können dann am Schalter einer Filiale der Deutsche Post AG eingelöst oder einem Geldinstitut zur Gutschrift auf ein Konto übergeben werden.

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