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Experten-Antwort

Zahlung der Rente

von Helfer11.05.2015 | 17:17
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7 Antworten

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Wenn man kein Girokonto hat und auch nicht in der Lage ist, ein Neues zu eröffnen, kann man sich dann die Rente per Scheck bzw. Postanweisung auszahlen lassen? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie bereits der Antwort von W*lfgang" entnehmen können, werden vom Renten Service Zahlungen mit Zahlungsanweisung zur Verrechnung geleistet, wenn Sie keine unbare Zahlung wünschen. In diesem Fall werden Ihnen die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung als Brief zugesandt und können dann am Schalter einer Filiale der Deutsche Post AG eingelöst oder einem Geldinstitut zur Gutschrift auf ein Konto übergeben werden.

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6 Antworten

KroGoam 11.05.2015 | 18:51
Verstehe die Frage nicht so ganz.. Wo ist der Unterschied ? Zu irgendeiner Instition müssen sie doch eh... dazu wären sie in der Lage sich einen Scheck auszahlen zu lassen.. aber nicht ein Konto zu eröffnen ?
MSCUam 11.05.2015 | 17:54
Guthabenkonto Ein Bürgerkonto für alle Das eigene Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist im Beruf wie im Privatleben unverzichtbar geworden. Profitieren Sie vom Guthabenkonto Ihrer Sparkasse, denn es eröffnet Ihnen viele Vorteile. Ein Guthabenkonto bietet fast alle Funktionen eines Girokontos – Sie können Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder Lastschriften einlösen. Allerdings kann es nicht überzogen werden. Denn Aufträge werden nur ausgeführt, wenn das Konto gedeckt ist. Sie nehmen also am bargeldlosen Zahlungsverkehr teil, können aber nicht ins Minus rutschen.
W*lfgangam 11.05.2015 | 18:51
Hallo Helfer, ja, Antwort bereits hier: "von Experte/in Experten-Antwort RE: Rentennachzahlung per Postanweisung Gemäß §119 SGB VI werden die Rentenzahlungen durch den Postrentenservice der Deutschen Post AG übernommen. Nur im Ausnahmefall (z.B. wenn kein Konto vorhanden ist) kann dort die Auszahlung per Zahlungsanweisung beantragt werden. Diesen Antrag finden Sie entweder unter der Homepage des Postrentenservices oder in jeder Postfiliale." https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… > Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Eine andere Person als Zahlungsempfänger benennen! Vordruck R985 ausfüllen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
KroGoam 11.05.2015 | 18:51
Verstehe die Frage nicht so ganz.. Wo ist der Unterschied ? Zu irgendeiner Instition müssen sie doch eh... dazu wären sie in der Lage sich einen Scheck auszahlen zu lassen.. aber nicht ein Konto zu eröffnen ?
Monaam 11.05.2015 | 20:53
Guthabenkonto würde ich nicht empfehlen... ist ganz schön teuer...
Andr*asam 11.05.2015 | 21:22
Man hat in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Es gibt zwar diesbezüglich seit 2013 eine Initiative des europäischen Parlaments, aber bisher noch ohne Erfolg. Wer insolvent ist oder bei dem eine negative Kreditauskunft besteht, hat deshalb mitunter Probleme, ein Konto zu eröffnen.
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