Zahlung freiwilliger Beiträge nachträglich noch erhöhbar?
25.03.2022, 08:52
von
Stern_des_Südens
Ich habe für 2021 freiwillige Mindestbeiträge an die Rentenversicherung eingezahlt. Da ich mittlerweile mehr Geld hierfür zur Verfügung habe, stelle ich mir die Frage, ob es noch möglich ist, durch weitere Zahlungen für 2021 die Höhe meiner Beiträge zu ändern. Kann ich statt der gezahlten freiwilligen Mindestbeiträge auch noch die Differenz z.B. für freiwillige Höchstbeiträge in 2021 nachzuentrichten? Habe ich dafür bis 31.03.2022 Zeit? Danke
25.03.2022, 09:12
von
Bernd
Ein einmal gezahlter freiwilliger Beitrag kann nicht mehr geändert werden, daher ist der Zug für Sie abgefahren.
Was aber möglich ist, falls Sie noch berechtigt sind, freiwillige Beiträge zu zahlen, in 2022 entsprechend mehr einzuzahlen.
25.03.2022, 09:56
Experten-Antwort
Hallo Stern_des_Südens,
leider ist es nicht möglich bereits rechtswirksam gezahlte freiwillige Beiträge nachträglich zu verändern.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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