Ein Rentner ist am 3.7.20 verstorben.
Er hat am 1.7. die Rente für Juni erhalten.
Wie sieht das mit der Rente für Juli aus?
Wird die voll, anteilig oder gar nicht gezahlt?
Ein Rentner ist am 3.7.20 verstorben.
Er hat am 1.7. die Rente für Juni erhalten.
Wie sieht das mit der Rente für Juli aus?
Wird die voll, anteilig oder gar nicht gezahlt?
Verheiratet? Nicht verheiratet?
Hallo Nancy2001,
beachten Sie außerdem:
Wenn der Rentner gesetzlich krankenversichert war (KvdR), endet die Versicherungspflicht in der KV/PV bereits mit Todestag. Entsprechend würde die Juli-Rente um diese anteiligen Beiträge höher sein.
War er freiwillig versichert und erhielt einen Zuschuss zur KV, verringert sich dieser anteilig.
Da der Rentner die PV alleine zu tragen hat (in beiden Fällen), sollten Sie bei freiwilliger/privater Versicherung hier die Zahlung überprüfen, die vermutlich dann vom Konto des verstorbenen im Juli 2020 noch fließt und ggfs. von der PV zurück fordern.
Die Beitragsänderung KV/PV (bei KvdR) und KV (freiwillig/privat) wird von der zahlenden Stelle (Postrentendienst) üblicherweise automatisch berechnet, kann sich aber natürlich auch etwas verzögern (d.h., Rente wird 'normal bezahlt' und eine Erstattung -KvdR- /Nachforderung -freiwillig versichert- erfolgt später).
die Rente wird bis zum Ende des Todesmonats geleistet. In Ihrem Fall wird also noch die volle Juli-Rente gezahlt; sie steht dann den Rechtsnachfolgern oder Erben zu.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Gilt das auch für eine Beamtenpension (Witwenpension)?
Gilt das auch für eine Beamtenpension? In diesem Fall Witwenpension?
Hallo Nancy2001,
in diesem Forum werden Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) beantwortet.
Bezüglich Pensionsansprüchen (ob während Todesmonat oder auch als Witwenpension) müssten Sie sich bitte an die zuständige Pensionskasse wenden.
die Rente wird bis zum Ende des Todesmonats geleistet. In Ihrem Fall wird also noch die volle Juli-Rente gezahlt; sie steht dann den Rechtsnachfolgern oder Erben zu.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
DAS erfragen Sie bitte bei der zahlenden Dienststelle des Verstorbenen, HIER werden nur Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung zutreffend beantwortet.
PS: Kurz in das Beamtenversorgungsgesetz meines Bundeslandes reingeschaut: ja, auch für den Sterbemonat steht die volle 'Pension' zu.
Gruß
w.
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