Soweit sich Ihre Frage auf die Versichertenrente des verstorbenen Elternteils handelt, ist die Antwort von "Nix" zutreffend. Ggf. könnte jedoch ein Anspruch auf Waisenrente bestehen. Eine Regelung zur Zahlung eines sog. Sterbevierteljahres ("Weiterzahlung" der Rente für 3 Monate) wie bei Witwen-/Witwerrenten gibt es hier jedoch nicht.